Zulassungssperre im MVZ gilt auch für Plastische Chirurgen

KASSEL (mwo). Ein Medizinisches Versorgungszentrum darf keinen plastischen Chirurgen anstellen, wenn der Planbezirk für Chirurgen gesperrt ist.

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Denn der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Fachärzte für Plastische Chirurgie rechtmäßig und wirksam der Gruppe der Chirurgen zugeordnet, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Die Untergruppe der Plastischen Chirurgen sei so klein, dass sie die chirurgische Versorgung nicht nennenswert habe beeinflussen können. Daher sei es nicht erforderlich gewesen, die Verhältniszahlen anzupassen, so das BSG.

Az.: B 6 KA 1/10 R

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