Zusatzurlaub für Ärzte in Bereitschaft

ERFURT (maw). Ärzte, die in der Zeit vor 2010 nächtliche Bereitschaftsdienste an kommunalen Kliniken geleistet haben, haben nun doch einen Anspruch auf Zusatzurlaub. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervor.

Veröffentlicht:
Bundearbeitsgericht in Erfurt: Zusatzurlaub für früher geleistet Bereitschaftsdienste an kommunalen Kliniken.

Bundearbeitsgericht in Erfurt: Zusatzurlaub für früher geleistet Bereitschaftsdienste an kommunalen Kliniken.

© dpa

Wie der Marburger Bund (MB) Hessen mitteilt, ging es im konkreten Fall um einen von ihm vertretenen, am Klinikum GPR Rüsselsheim angestellten Arzt.

Unterlegen war die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), mit der der MB über Bestimmungen des Tarifvertrags für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) gestritten hatte.

In seinem Urteil setzte das BAG fest, dass bis zum 31. Dezember 2009 in der Zeit zwischen 21 Uhr und sechs Uhr geleistete Bereitschaftsdienststunden zu einem Anspruch auf Zusatzurlaub nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmung des § 28 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA führen.

Seit Januar 2010 ist laut MB eine Neuregelung in Kraft, die eine Kombination aus Zusatzurlaub und Nachtzuschlägen vorsieht.

Az.: 10 AZR 579/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Springer Medizin Gala

Preisträger des Springer Medizin Charity Awards feierlich gekürt

Aviäre Influenza

Wann Impfen gegen Vogelgrippe nötig sein kann

Lesetipps
Nahm den Galenus-von-Pergamon-Preis 2025 in der Kategorie Primary Care entgegen: Dr. Joachim Kienhöfer (2.v.l.) von Novo Nordisk. Überreicht wurde er von Professorin Marianne Dieterich (Mitte) und Dr. Marcus Pleyer (r.). Moderiert wurde von Yve Fehring (l.) und Matthias Gabriel (2.v.r.).

© Marc-Steffen Unger

Diabetes mellitus

Galenus-Preis 2025: Awiqli® gewinnt in der Kategorie Primary Care

Gewinner des Galenus-von-Pergamon-Preises 2025 in der Kategorie Specialist Care: Elahere von AbbVie. (V.l.n.r.:) Dr. Marcus Pleyer, Staatssekretär; Moderatorin Yve Fehring; Viviane Petermann, Business Unit Director Onkologie bei AbbVie; Jury-Präsidentin Professorin Marianne Dieterich, Matthias Gabriel, Ärzte Zeitung.

© Marc-Steffen Unger

Platinresistentes, high-grade seröses Ovarialkarzinom (OCa)

Galenus-Preis 2025: Elahere® gewinnt in der Kategorie Specialist Care