Direkt zum Inhaltsbereich

Zwangsbehandlung im Südwesten gestoppt

STUTTGART (fst). In Baden-Württemberg können Patienten im Maßregelvollzug gegenwärtig nicht gegen ihren Willen medizinisch behandelt werden.

Veröffentlicht:

Ausnahmen seien nur bei "akuter Krisensituation" des Patienten möglich, hat das Landessozialministerium auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag erklärt.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2011. Darin hatten die Karlsruher Richter einen Passus im baden-württembergischen Unterbringungsgesetz (UBG) für verfassungswidrig erklärt.

Das Gericht rügte, das Landesgesetz begrenze die Zwangsbehandlung nicht, wie es verfassungsrechtlich geboten wäre, auf Fälle "krankheitsbedingt fehlender Einsichtsfähigkeit".

Im konkreten Fall hatte ein Patient gegen seine Zwangsbehandlung mit einem Neuroleptikum geklagt.

Patienten, die keine unmittelbare Gefahr für sich oder dritte Personen bedeuten, könnten seitdem als Folge des Urteils nicht gegen ihren Willen behandelt werden, erklärt die Landesregierung.

Warnung vor der Verwahrpsychiatrie

Damit würde die Zahl der in geschlossenen Einrichtungen untergebrachten Menschen "stetig steigen, ohne dass diesen Patienten geholfen werden könnte". Das würde den Rückfall in eine "reine Verwahrpsychiatrie bedeuten", schreibt die Landesregierung.

Die zuständige Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) erklärt, eine Neuregelung des Unterbringungsgesetzes solle "so zeitnah wie möglich" erfolgen. Im Mai seien dazu Experten angehört worden.

Die CDU-Fraktion verwies in ihrer Anfrage auf die Verunsicherung, die das Urteil bei Ärzten und Pflegemitarbeitern ausgelöst habe. Teilweise sei der Karlsruher Beschluss fälschlich als Verbot aller Zwangsbehandlungen interpretiert worden.

Landesweit waren im vergangenen Jahr nach Zahlen des Sozialministeriums 597 Menschen gemäß Betreuungsrecht in Zentren für Psychiatrie untergebracht.

Ihre Zahl ist seit 2008 stetig gesunken. Dagegen stieg die Zahl der eingewiesenen Personen nach dem Unterbringungsgesetz seit 2008 stark, und zwar von 1347 auf 1839.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Urteil: Krankenkasse muss keine Skiprothese bezahlen

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Folgen einer Fehldiagnose bei Menschen mit einer Seltenen Erkrankung (SE), die angaben, dass ihre SE oder die SE einer von ihnen betreuten Person mindestens einmal falsch diagnostiziert wurde (n=4.756)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Neuromyelitis-Optica-Spektrum-Erkrankungen

Weshalb das rechtzeitige Erkennen und Behandeln wichtig ist

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Ofatumumab zeigt günstiges 8-Jahres-Sicherheitsprofil

© William / Generated with AI / Stock.adobe.com

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

Ofatumumab zeigt günstiges 8-Jahres-Sicherheitsprofil

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Tab. 1: Stufentherapieschema zur verlaufsmodifizierenden Therapie der generalisierten Myasthenia gravis

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [6]

Generalisierte Myasthenia gravis

Krankheitssymptome und Therapielast wirksam lindern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps von hausärztlichen Anwendern

Wenn Kollege KI in der Arztpraxis „assistiert“

Mehr als nur Laufen

Gehtraining bei pAVK: Wie Hausärzte unterstützen können

Lesetipps
Hausarzt Florian Vorderwülbecke mit seiner Tasche

© Vincenz Vorderwülbecke

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Viel hilft viel? Die Studienlage zu Probiotika ist im besten Falle durchwachsen.

© Romario Ien / stock.adobe.com

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

Ein Mann liegt regungslos auf dem Boden.

© Short World / Generated with AI / stock.adobe.com

DGIM 2026

Bewusstseinsstörungen: Der internistische Blick