Bundesgerichtshof
Zwangsbehandlung nur bei medizinisch-wissenschaftlichem Konsens
Gegen den Willen des Patienten dürfen dessen Betreuer laut Gesetz nur dann in eine medizinische Zwangsbehandlung einwilligen, wenn diese „zum Wohle des Betreuten notwendig ist“, urteilt der Bundesgerichtshof.