Digitale Patientenakte
ePA: Verbraucherschützer sehen Mängel bei Info-Schreiben der Krankenkassen
Millionen Bürger bekommen derzeit Post von ihrer Krankenkasse, in der es um die Patientenakte geht. Dass die Akte anfangs meist eine leere Hülle ist, bleibt dort fast immer unerwähnt, monieren Verbraucherschützer.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


