TIPP DES TAGES
Mit Qualitätssiegel dürfen Sie werben!
Ärzte, die Leistungen anbieten, die über dem Kassenstandard liegen, dürfen damit werben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Im konkreten Fall hatten sich bundesweit etwa 40 Zahnärzte unter einem Namen zusammengeschlossen und freiwillig zu höheren Behandlungsstandards verpflichtet. Um Patienten auf das Angebot aufmerksam zu machen, setzten sie ein Qualitätssiegel ein.
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe untersagte dies, scheiterte damit aber vor dem Bundesverwaltungsgericht. Grund: Das Verbot der Kammer sei rechtswidrig, da mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar.
Bundesverwaltungsgericht Az.: 3 C 4/09