TIPP DES TAGES

Mit Qualitätssiegel dürfen Sie werben!

Veröffentlicht:

Ärzte, die Leistungen anbieten, die über dem Kassenstandard liegen, dürfen damit werben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Im konkreten Fall hatten sich bundesweit etwa 40 Zahnärzte unter einem Namen zusammengeschlossen und freiwillig zu höheren Behandlungsstandards verpflichtet. Um Patienten auf das Angebot aufmerksam zu machen, setzten sie ein Qualitätssiegel ein.

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe untersagte dies, scheiterte damit aber vor dem Bundesverwaltungsgericht. Grund: Das Verbot der Kammer sei rechtswidrig, da mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar.

Bundesverwaltungsgericht Az.: 3 C 4/09

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Gesetzentwurf im Landtag

SPD in Baden-Württemberg wirbt für mobile Gemeindeschwestern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus