Bundesärztekammer

Leitanträge – Vorfahrt für den Konsens

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat im Vorfeld des Deutschen Ärztetags mehrere Leitanträge formuliert. Ein Überblick.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Die Bundesärztekammer hat für den Ärztetag in Freiburg ihre Leitanträge erstellt. Die werden die nächsten Tage Leitplanken für die Diskussion der Deligierten bilden.

Die Bundesärztekammer hat für den Ärztetag in Freiburg ihre Leitanträge erstellt. Die werden die nächsten Tage Leitplanken für die Diskussion der Deligierten bilden.

© Michaela Illian

FREIBURG. Die Leitanträge der Bundesärztekammer (BÄK) werden die Leitplanken für die Diskussion der rund 250 Delegierten bilden. Das Streitpotenzial dieser Vorlagen gilt als überschaubar, größere Konflikte werden auf dem Ärztetag zumindest bei diesen Themen nicht erwartet.

Das sind die wichtigsten Leitanträge fürs Plenum:

» Digitalisierung:

Beim diesjährigen Schwerpunktthema Digitalisierung im Gesundheitswesen erhebt die Ärzteschaft den Anspruch, diesen Prozess mitzugestalten und formuliert dafür Rahmenbedingungen. Die Schweigepflicht bei der Nutzung digitaler Anwendungen müsse gewahrt bleiben, zusätzliche Bürokratie in den Praxen verhindert werden.

Zudem fordert der BÄK-Vorstand, die Telematik-Infrastruktur dürfe nicht allein aus GKV-Mitteln finanziert werden, so dass PKV und Beihilfe mit ins Boot müssten. Zentral aber sei die Finanzierung über Steuermittel. Deutlich skeptisch äußert sich die BÄK zu einer Digitalisierung, bei der sich Geschäftsmodelle entwickeln, die sich zunehmend vom individuellen Arzt-Patienten-Verhältnis entkoppeln.

» Allgemeine Gesundheitspolitik:

Der Antrag versammelt bereits in der Vergangenheit erhobene Forderungen. Dazu gehören beispielsweise das Plädoyer für ein freiheitliches Gesundheitswesen, für den Erhalt eines dualen Versicherungssystems aus GKV und PKV oder die Kritik an fehlenden zusätzlichen Mitteln für die Finanzierung des Masterplans Medizinstudium 2020.

Begrüßt wird die Initiative für Personaluntergrenzen in der Pflege. Doch diese Vorgaben müsse es für alle Berufsgruppen in der unmittelbaren Patientenversorgung geben. Angesichts der wachsenden Patientenzahlen in der Notfallversorgung werden Bund und Länder aufgefordert, Investitionen, Vorhalteleistungen und Personalentwicklungskosten extrabudgetär zu finanzieren.

Unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums sollten alle relevanten Akteure in einer Kampagne die Öffentlichkeit über die Notfallstrukturen und insbesondere über die Servicenummer 116117 informieren.

» Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Selbsttötung:

Das Urteil von Anfang März hat Patienten in Ausnahmesituationen das Recht auf Zugang zu einem Arzneimittel zur Selbsttötung zugesprochen. Die BÄK sieht das Urteil mit größter Skepsis.

Es lasse nicht nur viele Fragen unbeantwortet, etwa zu den Vorgaben für die Einzelfallprüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das Urteil konterkariere auch das "Bemühen der Ärzteschaft und der großen Mehrheit des Deutschen Bundestages, Selbsttötung durch Beratung und palliativmedizinische Angebote zu verhindern". Der Ärztetag fordert in dem Antrag den Gesetzgeber auf, "alle gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen, um staatliche Selbsttötungshilfe zu verhindern".

» Zukunft der hausärztlichen Versorgung:

Der BÄK-Antrag zeigt sich glatt geschliffen und repräsentiert den kleinsten gemeinsamen Nenner, der offenbar im Chor der relevanten Berufsverbände machbar war. Die BÄK wird darin aufgefordert, ein Konzept für die Versorgung durch ein hausarztgeleitetes interprofessionelles Versorgungsteam zu formulieren und ein entsprechendes Positionspapier vorzulegen.

Diese interprofessionellen Praxisteams werden als "wegweisende Möglichkeit" bezeichnet, die Praxisstrukturen breiter aufzustellen und andere Berufsgruppen koordiniert in die Versorgung einzubeziehen. Vorschläge wie die Stärkung der Patientensteuerung durch Hausärzte bis hin zu Forderungen nach einem Primärarztsystem finden sich – erwartungsgemäß – in dem Papier nicht.

» Offenlegung von Interessenverknüpfungen:

Der Antrag fordert die Mitglieder des Vorstands der Bundesärztekammer und die Delegierten des Ärztetages auf, ihre berufspolitischen Interessenverknüpfungen für die Veröffentlichung auf der Internetseite der BÄK bekannt zu geben.

Angegeben werden müssen danach nur Mitgliedschaften in Organisationen, die in unmittelbarer Verbindung zur Tätigkeit als Delegierter oder als Vorstandsmitglied stehen. Mitgliedschaften in Parteien oder Religionsgemeinschaften müssen nicht benannt werden. Mit dieser Forderung werde dem politischen Willen des letztjährigen Ärztetags in Hamburg entsprochen, heißt es.

» Ärztetag 2019:

Der 122. Deutsche Ärztetag soll vom 28. bis 31. Mai 2019 in Münster stattfinden. Im kommenden Jahr tagt der Deutsche Ärztetag vom 8. bis 11. Mai in Erfurt – das ist vergangenes Jahr von den Delegierten in Hamburg beschlossen worden.

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