Gendaten - der Stoff für schnelle Schlagzeilen

BERLIN (fst). Als im Herbst 2004 der Arbeitsentwurf für ein Gendiagnostik-Gesetz bekannt wurde, war das nur für Experten ein Thema. Inzwischen wird das Für und Wider von Gentests in der breiten Öffentlichkeit heiß diskutiert.

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Grund dafür ist einerseits der Streit um Vaterschaftstests. Andererseits sind sich Regierung und Opposition über Gentests in der Strafverfolgung uneins. Konsens gibt es in allen Fraktionen nur in einem: Ein Gesetz, das alle Anwendungsbereiche genetischer Untersuchungen beim Menschen regelt, ist längst überfällig. Bislang sind Fragen der Zulässigkeit und des Umgangs mit Gen-Daten in verschiedenen Rechtsgebieten - lückenhaft - geregelt, so etwa im Straf-, Sozial- oder Arbeitsrecht.

Kern des Arbeitsentwurfs für ein Gendiagnostik-Gesetz, der seit Oktober vergangenen Jahres vorliegt, ist das Diskriminierungsverbot: Niemand darf wegen seiner genetischen Eigenschaften sowie wegen der Vornahme oder Verweigerung einer genetischen Untersuchungen benachteiligt werden - und natürlich nicht wegen der Ergebnisse einer solchen Analyse.

Verläßt man aber abstrakte Rechtsnormen, so stellt sich schnell die Frage: Wann hat der Schutz des Einzelnen und sein Recht auf Wissen oder Nicht-Wissen über seine genetischen Daten Vorrang, wann werden die Belange der Allgemeinheit höher gewertet?

Wie schwer diese beiden Rechtsgüter auszutarieren sind, hat sich noch kürzlich in der Diskussion über DNA-Analysen in der erkennungsdienstlichen Behandlung gezeigt. Der schnelle Fahndungserfolg durch eine DNA-Analyse bei dem mutmaßlichen Mörder von Modehändler Rudolph Moshammer rief die Union auf den Plan. Sie zog einen über ein Jahr alten Gesetzesantrag aus der Schublade und verlangte, DNA-Tests zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen. Sogleich beschworen Kritiker den gläsernen Menschen - wohl wissend, daß ein genetischer Fingerabdruck gerade nicht Rückschlüsse auf Persönlichkeitsmerkmale zuläßt.

Ähnlich von künstlicher Aufregung getrieben war die Diskussion über heimliche Vaterschaftstests. Im Gendiagnostik-Gesetz sollen sie verboten werden. Doch das hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bereits im Mai 2004 angekündigt.

Andere, langfristig wichtige Themen, blieben dagegen in der Öffentlichkeit bislang undiskutiert. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Gendaten in Biobanken gespeichert werden? Ist das geplante Regelwerk primär ein Schutzgesetz für Bürger, welchen Stellenwert soll der Datenschutz in der Forschung haben? Grund genug, das geplante Gesetz und die Positionen von Parteien und Verbänden genau zu analysieren.

Das lesen Sie in der Folge 2 am 23. Februar: Im Zusammenhang mit dem genetischen Fingerabdruck sind bereits 400 000 Datensätze beim BKA gespeichert.

Lesen Sie auch: Aufregung um Gen-Tests, die gar keine sind

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