KOMMENTAR
PID-Verbot muß bleiben
Das Spektrum der Möglichkeiten für die in Deutschland verbotene Präimplantationsdiagnostik (PID) erweitert sich kontinuierlich.
Jetzt kann man frühe Embryonen für das Übertragen in die Gebärmutter nicht nur nach genetischen Merkmalen auswählen, sondern nach Eigenschaften, die gar nichts mit einer befürchteten Erbkrankheit zu tun haben; die Geburt des gesunden, Rhesus-negativen Mädchens in Australien belegt dies.
Mit jedem Fortschritt in der Entwicklung dieser Diagnostik wird werden immer mehr Menschen das Verfahren nutzen wollen, um ein gesundes Kind oder auch ein Kind mit bestimmten Eigenschaften zu bekommen. Und dies sogar um den Preis einer belastenden In-vitro-Fertilisation.
Aber wer entscheidet, nach welchen Merkmalen eine sich entwickelnde befruchtete Eizelle ausgewählt werden darf? Solange es dafür keine länderübergreifenden Regelungen gibt, sollte das Verbot nicht angetastet werden.
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