Rechtsanwalt betont

Verbeamtung bei Diabetes grundsätzlich möglich

Wer Beamter werden will, muss eine Gesundheitsprüfung bestehen. Diabetiker sollten dazu den Schwerbehindertenstatus erwerben.

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MÜNSTER. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 21. Januar beschlossen, dass eine Verbeamtung eines Diabetes-Patienten aufgrund des hohen Risikos für Folgeschäden verweigert werden kann (AZ 6 A 246/12). Ein junger Lehrer in hatte in NRW die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe beantragt.

Das Bundesland lehnte dies ab: Die für ein Beamtenverhältnis erforderliche gesundheitliche Eignung bringe er nicht mit. Gestützt wurde dies auf eine hohe Wahrscheinlichkeit von Folgekrankheiten.

Der Bewerber könne schon vor Erreichen der Altersgrenze dienstunfähig werden. Das Argument des Bewerbers, dass die Folgen bei weiter guter Blutzucker- und Blutdruckeinstellung sowie gesundem Lebensstil verringert werden können, wurde abgewiesen.

"Wir halten die Entscheidung des OVG für falsch", sagt der Rechtsanwalt Oliver Ebert in einer Mitteilung von diabetesDE.

Jurist rät: Vorab Schwerbehinderung feststellen lassen

Die OVG-Entscheidung beziehe sich aber nur auf solche Beamtenanwärter mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Diabetes, die sich nicht zugleich auf einen Schwerbehindertenstatus berufen können, so der Vorsitzende des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).

Für Menschen mit Diabetes, bei denen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, sei eine Verbeamtung eher unproblematisch, sofern ansonsten keine erheblichen Folgekrankheiten oder Beeinträchtigungen vorliegen.

"Um im Vorfeld einer Verbeamtung die hohe Hürde der Gesundheitsprognose zu meistern, ist es angesichts der Rechtsprechung ratsam, sich vorab um die Feststellung einer Schwerbehinderung zu bemühen", so der Jurist. (eb)

www.diabetes-und-recht.de

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