Kommentar

Leitlinien – jetzt auch sozial

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Eine Diagnose auf Diabetes ist an sich schon ein tiefer Einschnitt ins Leben. Wenn dann noch der beruflich-soziale Absturz dazu kommt, weil Ärzte und Gutachter einen Menschen vom Bedienen von Maschinen oder dem Führen von Fahrzeugen aufgrund der Diagnose ausschließen, wird sie endgültig zur menschlichen Katastrophe.

Deshalb kann die Leitlinie "Diabetes und Straßenverkehr" der Deutschen Diabetes Gesellschaft gar nicht hoch genug geschätzt werden. Sie leuchtet eine haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte und medizinische Gutachter aus. Sie haben damit klare Kriterien in der Hand, wann sie den betroffenen Patienten grünes Licht fürs Autofahren geben dürfen und wann nicht.

Für Menschen, die auf den Führerschein angewiesen sind, erhöht sich die Chance, die Fahrerlaubnis zu behalten, und damit auch die Chance auf gesellschaftliche und soziale Teilhabe, zum Beispiel als Bus-, Lkw- und Taxifahrer. Das gilt auch für Ärzte und Rettungsassistenten, die zumindest im Einsatz auch selbst Berufskraftfahrer sind.

Die Leitlinie ist übrigens nicht ganz ohne Vorbild. Die Kardiologen haben schon etwas früher ein ähnlich gestricktes Papier für Menschen mit kardiovaskulären Krankheiten vorgelegt. Weitere Fachgesellschaften sollten sich anschließen.

Lesen Sie dazu auch: Neue Leitlinie: Freie Fahrt für fast alle Diabetiker

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Kommentare
Erika-Maria Oerter 23.03.201808:29 Uhr

Leitlinie ist kein Gesetzt

Es ist wichtig Leitlinien zu erarbeiten,es Hilft im Alltag.Aber bei Verkehrssicherheit währe ich Vorsichtig.Immerhin gelten ,was diese Problematik anbelangt, EU Regeln in Deutschland(siehe Verkehrsordnung) und die werden durch die DDG nicht ersetzt.Das heisst in falle eines Unfalls, entscheidet das Gericht nicht nach der DDG Leitlinien ,sonder nach den geltenden Gesetzt.Das darf man in der Versorgung und Beratung von Patienten nicht vergessen.

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