Grünes Licht für Tierimpfstoffzentrum

LEIPZIG (mwo). Das umstrittene Tierimpfstoffzentrum in der Nähe der Tierärztlichen Hochschule Hannover darf gebaut werden.

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Der entsprechende Bebauungsplan ist rechtmäßig und muss noch nicht alle Sicherheitsfragen klären, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jüngst entschieden hat. Es wies damit eine Klage zweier Anwohner ab.

In dem geplanten Forschungs- und Produktionszentrum des Pharma-Unternehmens Boehringer sollen nach Berichten der örtlichen Presse bis zu tausend Schweine gehalten werden, an denen neue Impfstoffe ausprobiert werden sollen.

Die Antragsteller wohnen etwa 500 Meter von dem geplanten Impfzentrum entfernt. Sie fürchten nicht nur Geruchsbelästigungen durch die vielen Tiere.

Vor allem sorgen sie sich, Krankheitserreger und gentechnisch veränderte Organismen könnten in die Umwelt und über die Luft in ihre Häuser gelangen.

Austritt von Keimen nahezu ausgeschlossen

Der Bebauungsplan schreibt hiergegen zwar einen Hochleistungsgewebefilter vor, überlässt die Klärung der weiteren Sicherheitsvorkehrungen aber dem noch kommenden gentechnischen Genehmigungsverfahren.

Dies ist zulässig, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht. Eine komplette sogenannte Konfliktlösung müsse nicht bereits im Bebauungsplan erfolgen.

Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sei der Austritt von Keimen oder gentechnisch veränderten Organismen durch den geplanten Filter zu 99,99 Prozent ausgeschlossen.

Dies reiche für die Bauplanung aus, weitere Einzelheiten könnten im gentechnischen Genehmigungsverfahren geklärt werden.

Es sei auch zulässig, dass die Stadt der Nähe zur Tierärztlichen Hochschule den Vorrang vor einer räumlichen Trennung von der Wohnbebauung gegeben habe.

Az.: 4 CN 3.11

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