Kommentar

Ein Erfassungs-Bias ist immer möglich

Von Michael Hubert Veröffentlicht:

Die breite Anwendung einer Arznei kann auch seltene Nebenwirkungen aufdecken. Wichtig ist ein gutes Erfassungswesen. Schweden hat beides: Ein Meldewesen und eine breite Anwendung einer Arznei: zwei Drittel der Bevölkerung wurden gegen H1N1 geimpft.

Gemeldet wurden 20 Narkolepsiefälle bei unter 18-jährigen Geimpften. Die zuständige Behörde geht der Sache nach. Das ist korrekt. Erinnert werden muss daran, dass ein vorbeugender medizinischer Eingriff immer eine erhöhte Aufmerksamkeit für unerwünschte Ereignisse erzeugt - erst recht in der Sondersituation von Pandemie und Massenimpfungen.

Und bei Impfungen war und ist diese Aufmerksamkeit eh besonders hoch. Das liegt zum Teil mit daran, dass hier Studien aufgelegt werden, etwa zur H1N1-Impfung und GBS. Interessant wäre es, wieviele GBS-Fälle nach Pneumonien oder anderen Infektionskrankheiten auftreten. Denn das aktivierte Immunsystem ist ein möglicher Trigger für Erkrankungen mit Autoimmunhintergrund. Bei Infektionen wird jedoch nicht nach GBS oder Narkolepsie geschaut. Gerade bei geringen Fallzahlen muss daher immer auch an einen Erfassungs-Bias gedacht werden.

Lesen Sie dazu auch: Narkolepsie durch Schweinegrippe-Impfung? Eher Entwarnung

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