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Kommentar

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Stell‘ Dir vor, es ist Kindergesundheitsgipfel und kaum jemanden interessiert’s. Zugespitzt könnte so die Überschrift über den 1. Deutschen Kindergesundheitsgipfel lauten, der heute Nachmittag in Tutzing zu Ende geht.

Das ZDF hat mit seinem Bericht über den Gipfel im „heute Journal“ gestern Abend klare Prioritäten gesetzt. Sehr gut! Es ging um Arzneimittelversorgung, um die ökonomischen Rahmenbedingungen, um DRG, fehlende Fachkräfte und die Ohnmacht von Ärzten, Eltern mit ihren schwerkranken Kindern abweisen zu müssen. Realität in deutschen Kliniken, wenn es heißt, dass in den vergangenen Jahren etwa 16 pädiatrische Stationen geschlossen werden mussten, weil das Personal fehlte.

Das wirft die Frage nach den Rechten von Kindern auf. Seit knapp 30 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auch in Deutschland. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, darauf hatte sich die große Koalition in ihrem Vertrag verständigt. Bis Ende des Jahres soll es einen Formulierungsvorschlag geben. Frage: Warum dauert das so lange?

Lesen Sie dazu auch: Kindergesundheit: Mehr Rechte für Kinder in Kliniken!

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