Folgen

Fukushima auch Ursache für Schilddrüsenkrebs

Tokio erkennt erstmals einen Schilddrüsenkrebs als Folge der Havarie von Fukushima Daiichi an.

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TOKIO. Nach zwei Leukämie-Fällen wurde in Japan jetzt erstmals auch ein Schilddrüsenkrebs bei einem Arbeiter als Folge seiner Tätigkeit in dem havarierten Atomkraftwerk Fukushima Daiichidort anerkannt. Das berichtet die japanische Presseagentur Jiji. Damit hat der Mann in den Vierzigern Anspruch auf Kompensationszahlungen. Er war nach dem Erdbeben und dem Tsunami an der Beseitigung der Schäden in der Atom-Anlage beteiligt, in der es seit dem 11. März 2011 zu mehreren Kernschmelzen gekommen war. Zuvor war bei zwei Arbeitern im gleichen AKW Leukämie als Folge ihrer Tätigkeit dort anerkannt worden.

Bei einer Versammlung von Experten im zuständigen Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt am Freitag wurden erstmals die Kriterien festgelegt, nach denen Schilddrüsenkrebs als durch die berufliche Tätigkeit ausgelöste Krankheit infolge radioaktiver Strahlung anerkannt werden kann. Dazu zählt eine Strahlendosis von mindestens 100 Millisievert sowie eine Zeitspanne von fünf oder mehr Jahren seit der Strahlenexposition bis zur Entwicklung des Tumors.

Der Arbeiter war seit 1992 bei dem Energiekonzern Tokyo Electric Power Company (Tepco) beschäftigt. Er hatte über 20 Jahre lang in mehreren Meilern gearbeitet und war hauptsächlich in der Beaufsichtigung des Reaktorbetriebs tätig.

Als nach der Katastrophe 2011 zwei Wasserstoffexplosionen die Reaktorgebäude eins und drei zerstörten, befand sich der Mann auf dem Gelände. Nach Angaben der Zeitung "Asahi" war er dafür zuständig, Wasser- und Druckmessgeräte abzulesen sowie Brennstoff für Wasserpumpen bereitzustellen.

Zwei Jahr nach Ende seiner Arbeit dort wurde im April 2014 bei ihm Schilddrüsenkrebs diagnostiziert. "Asahi" beziffert seine kumulative Strahlungsdosis auf rund 150 Millisievert, davon knapp 140 seit der Havarie. Davon sollen 40 Millisievert Folgen einer inneren Exposition durch Inhalieren oder andere Aufnahme radioaktiver Materialien gewesen sein.

Im Laufe des gesamten Arbeitslebens darf in Deutschland die Strahlenbelastung eines AKW-Arbeiters – aber auch etwa bei Piloten und Flugbegleitern – insgesamt 400 Millisievert nicht übersteigen. Die Strahlendosis wird in einem Strahlenpass festgehalten.

Nach Angaben der Internationalen Strahlenschutzkommission steigt das Mortalitätsrisiko bei einer Strahlenexposition von 100 Millisievert um ungefähr 0,5 Prozent. Eine Studie von Tepco und einem wissenschaftlichen Komitee der Vereinten Nationen zu den Folgen atomarer Strahlung erbrachte, dass bis Ende März 2016 bei 174 Arbeitern im AKW Fukushima Daiichi die gesamte Strahlendosis im Körper 100 Millisievert übertraf. Einer anderen Schätzung zufolge, die "Asahi" zitiert, sollen über 2000 Arbeiter diesen Wert alleine in ihrer Schilddrüse aufweisen. (bso)

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