Leitfaden
Mit Opium in den Urlaub
BONN. Urlaubszeit ist Reisezeit - was für Schmerzpatienten, die nicht zuhause bleiben wollen, einige Mühen bedeutet.
Die Bundesopiumstelle verweist auf die unterschiedlichen Anforderungen zwischen Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens und anderen Ländern betreffend die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln.
Vor Reisen in Nicht-Schengen-Staaten rät sie, sich eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem "Leitfaden für Reisende" des International Narcotics Control Board ausstellen zu lassen. (cw)
Informationen zum Thema "Reisen mit Betäubungs- mitteln" sowie alle erforderlichen Formulare online unter: www.bfarm.de/reisen