Rheumatoide Arthritis

Weitreichender Impfschutz gefordert

Totimpfstoffe können ohne erhöhtes Risiko für eine Infektion eingesetzt werden.

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STUTTGART. Bei rheumatischen Erkrankungen ist das Infektionsrisiko erhöht. Durch immunsuppressive Therapie steigt es weiter. Eine sorgfältige Überwachung des Impfstatus der Patienten und auch ihrer Umgebung sind dringend nötig. In die aktuellen Empfehlungen 2017 der STIKO am Robert Koch-Institut ist ein neuer Abschnitt zum Impfen bei Immundefizienz bzw. Immunsuppression aufgenommen worden: Demnach sollten Menschen mit Immundefizienz bzw. Immunsuppression einen möglichst weitreichenden Schutz durch Impfungen erhalten. Eine zusätzliche zentrale Rolle für die Infektionsprävention spielt ein solider Impfschutz von Haushaltskontakten, hieß es bei einer von GlaxoSmithKline unterstützten Veranstaltung.

Totimpfstoffe können bei Immunsupprimierten ohne erhöhtes Risiko für eine Infektion durch die Impfung bzw. das Impfstoffantigen eingesetzt werden. Allerdings kann der hierdurch induzierte Impfschutz ungenügend sein, weil die Antikörperbildung durch die Immunsuppression eingeschränkt ist. Hierzu gehören vor allem die Regelimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis sowie die von der STIKO empfohlenen Indikationsimpfungen bei immunsupprimierten Patienten gegen Influenza und Pneumokokken. Gegen Influenza muss jährlich geimpft werden. Aufgrund der Aufhebung der Ausschreibungspraxis im Bereich der saisonalen Grippeimpfung können nun auch gesetzlich Versicherte mit einem Grippeimpfstoff gegen vier zirkulierende Virusstämme wie InflusplitTetra® versorgt werden.

Zum Schutz vor einer Pneumokokkeninfektion empfiehlt die STIKO bei Immunsuppression eine sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13) gefolgt von PPSV23 nach sechs bis zwölf Monaten.

In Abhängigkeit von der immunologischen Restfunktion besteht bei Lebendimpfstoffen das Risiko einer Erkrankung durch den attenuierten, vermehrungsfähigen Erreger im Impfstoff. Hierzu gehören die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR), gegen Varizella-zoster-Viren (VZV), Rotaviren und die Indikationsimpfungen gegen Typhus und Gelbfieber. Die Anwendung von Lebendimpfstoffen ist deshalb bei Immunsuppression kontraindiziert. Die Task Force der EULAR sieht die Impfstoffe gegen Masern / Mumps / Röteln (z. B. Priorix®) sowie gegen Varizellen / Herpes Zoster davon ausgenommen; sie können im Einzelfall bei Patienten unter leichter immunsuppressiver Therapie in Erwägung gezogen werden. (sh)

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