Dampfende Jugendliche

Prävention nur mit Werbeverbot?

Die E-Zigaretten-Branche kämpft darum, dass der E-Dampf als schadensreduzierte Alternative zur Kippe anerkannt wird. Dabei gibt es mehrere Baustellen. Die größten heißen Werbeverbot und Regulierung.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Cool mit E-Zigarette? In Hamburg scheinen dies überdurchschnittlich viele Jugendliche zu finden.

Cool mit E-Zigarette? In Hamburg scheinen dies überdurchschnittlich viele Jugendliche zu finden.

© tunedin / stock.adobe.com

BERLIN/HAMBURG. „Für langjährige Raucher können E-Zigaretten ein Ausstieg aus dem Tabakkonsum sein“ – dieser von Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) kürzlich bei der Vorstellung der Ergebnisse der aktuellen Schülerbefragungen zum Umgang mit Suchtmitteln (SCHULBUS) aus 2018 dürfte den Herstellern und Anbietern von E-Zigaretten runtergehen wie Öl.

Schließlich ist die Branche mit dem klaren Ziel angetreten, den in Studien aus wissenschaftlicher Sicht noch nicht hinreichend bewiesenen Beitrag der Dampfer wie auch Tabakerhitzer zur öffentlichen Gesundheit in die Öffentlichkeit zu tragen – sie verfolgt den Ansatz der Harm Reduction, wonach innovative Rauchalternativen für die Nutzer weniger schädlich sein sollen als der Genuss konventioneller Tabakzigaretten.

Zu diesem Zweck ist Anfang September in Berlin der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) gegründet worden, der einen Gesamtvertretungsanspruch für die Branche reklamiert.

Kampf gegen Gateway-Hypothese

So weit, so gut. Wäre da nicht Prüfer-Storcks Aussage, die die Vertreter der Gateway-Hypothese stärkt, nach der der E-Dampf gerade bei Jugendlichen den Einstieg in die Raucherkarriere bedeuten kann.

„E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen überdies gesundheitsschädliche Schadstoffe freigesetzt werden, sind oft ein Einstieg in das Nikotinrauchen, weil sie bei jungen Menschen die Hemmschwelle senken, Rauch zu inhalieren“, so die Gesundheitssenatorin mit Verweis darauf, dass sich die Anzahl der jungen Dampfer in den vergangenen drei Jahren um sechs Prozentpunkte auf 17 Prozent in 2018 erhöht habe.

Ihre Conclusio: „Wünschenswert wäre deshalb ein umfassendes Werbeverbot, das sowohl für herkömmliche Tabakprodukte als auch für E-Zigaretten, E-Tabakerhitzer und sonstige neue E-Nikotinprodukte gleichermaßen gilt.“

Gesundheitssenatorin in der Kritik

Diese Aussage hat am Donnerstag den Verband des eZigarettenhandels (VdeH) auf den Plan gerufen. Er zeigte sich „irritiert“ und wirft der Gesundheitssenatorin vor, in der Analyse der Ergebnisse vermischten sich objektive Faktenlage mit persönlicher Agenda.

Der VdeH-Vorsitzende Michal Dobrajc sieht die SCHULBUS-Ergebnisse vielmehr als Spiegelbild politischen Versagens im Stadtstaat. Er verweist dabei auf die renommierte DEBRA-Studie (Deutsche Befragung zum Rauchverhalten), wonach nach jüngsten Befragungen bundesweit nur 0,9 Prozent der 14- bis 17-Jährigen E-Zigaretten oder andere E-Devices nutzen.

„Die nun vorliegenden Zahlen deuten auf ein Problem bei der Umsetzung der geltenden Jugendschutzbestimmungen in Hamburg hin und nicht darauf, dass Jugendliche durch Werbung massenhaft zu E-Zigarettennutzern werden“, mahnt Dobrajc Prüfer-Storcks zur stringenteren Umsetzung des Jugendschutzes in der Hansestadt.

VdeH: Regulierung ausreichend

Aus Sicht des VdeH sei die aktuelle Regulierung eindeutig und ausreichend – ein auf E-Lösungen erweitertes Tabakwerbeverbot also obsolet. Bereits jetzt dürften keine E-Zigarettenprodukte an Minderjährige ausgegeben werden, noch dürfe Werbung für diese Zielgruppe betrieben werden.

Das habe der VdeH im Mai in eine Werbeleitlinie für seine Mitglieder gegossen, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen. Die Leitlinie verpflichtet die VdeH-Mitglieder, nicht mit Sport-Motiven zu werben.

Zudem wird darauf verzichtet, Zeichentrickfiguren oder andere fiktionale Charaktere in der Werbung zu verwenden. Diese selbstgewählten Restriktionen sollen verhindern, dass werbliche Maßnahmen das Interesse von Jugendlichen und Kindern an den Produkten wecken könnten.

Stillhaltefrist Einfallstor für Importe

Neben einem drohenden, erweiterten Tabakwerbeverbot ist offensichtlich die Regulierung die zweite große Baustelle für die E-Dampf-Branche. Das lässt sich aus der jüngsten Umfrage des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG) unter mehr als 100 Händlern und Herstellern schließen.

Trotz des kontinuierlichen Marktwachstums beteuert die Branche, unter „negativen Entwicklungen“ der Regulierung zu leiden. Als Beispiel wird die Sechsmonatsfrist genannt. Soll ein neues Branchenprodukt auf den deutschen Markt kommen, so haben die zuständigen Behörden nach Anmeldung ein halbes Jahr Zeit zu prüfen, ob sie den Verkauf untersagen. In dieser Zeit dürfen Händler in Deutschland diese Produkte nicht in den Verkehr bringen.

Für den grenzüberschreitenden Verkauf von E-Zigaretten oder deren Bestandteile gilt diese Registrierungspflicht nicht – Direktimporte sind also möglich. 89 Prozent der Händler berichten laut BfTG von wirtschaftlichen Nachteilen durch Direktimporte.

„Hier besteht dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber in Deutschland“, so BfTG-Vorsitzender Dustin Dahlmann. Er verweist darauf, dass neue Produkte in Großbritannien und Frankreich unter Auflagen direkt nach der Registrierung verkauft werden dürften. Das sei ein Wettbewerbsnachteil für den deutschen Handel.

Mehr zum Thema

Patientinnen verwechselt

Prager Krankenhaus nimmt irrtümlich Abtreibung vor

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“