Vernachlässigung von Kindern

Inobhutnahme ist das schärfste Schwert des Staates

In zehntausenden Fällen schreiten Jugendämter ein, weil sie Kinder gefährdet sehen. Nicht immer geht es um dramatische Fälle wie Vergewaltigung oder Verwahrlosung. Das gesellschaftlich größte Problem ist für Experten eine unterschätzte Form der Gewalt.

Von Sandra Trauner Veröffentlicht:
Wirksame Strukturen des Kinderschutzes? Die Inobhutnahme ist das schärfste Schwert des Staates. (Symbolbild mit Fotomodell)

Wirksame Strukturen des Kinderschutzes? Die Inobhutnahme ist das schärfste Schwert des Staates. (Symbolbild mit Fotomodell)

© Patrick Pleul / dpa

Wiesbaden. Vernachlässigung, Demütigung, Misshandlung, Missbrauch – die Jugendämter in Deutschland melden einen traurigen Rekord: 2018 sahen sie bei rund 50 400 Minderjährigen das Kindeswohl in Gefahr. Das waren zehn Prozent mehr Fälle als im Vorjahr. Laut Statistischem Bundesamt ist das nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012.

Nur die Spitze des Eisbergs kommt ans Licht. 2018 weinte in Sinzheim in Baden-Württemberg ein Kleinkind stundenlang auf dem Balkon. Als Nachbarn den Notruf wählten, fand die Polizei die drogenberauschte Mutter im Tiefschlaf. In Leipzig holten Beamte fast zur gleichen Zeit vier verwahrloste Kinder aus einer völlig verdreckten Wohnung. Arbeiter hatten von der Fassade aus die Kinder zwischen Müll, Fäkalien und Essensresten entdeckt.

Fast 25 000 „akute“ Fälle

Zehntausende Opfer bleiben der Öffentlichkeit verborgen. 24 900 Fälle stuften die Jugendämter 2018 als „akut“ ein, 25 500 Fälle als „latent“. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn „eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder eingetreten ist“, so definiert es das seit 2012 geltende Kinderschutzgesetz. Jugendämter müssen einem solchen Verdacht nachgehen, die Gefährdung einschätzen und versuchen, die Gefahr abzuwenden.

Die stärkste Schutzmaßnahme, die ihnen zur Verfügung steht, ist die Inobhutnahme. 2018 wurden 7800 Kinder vorläufig in Obhut genommen – 15 Prozent der Gefährdungsfälle. 10 100 Mal wurde das Familiengericht eingeschaltet – 20 Prozent aller Fälle. Bei 53 000 Kindern stellte das Jugendamt fest, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, die Familien aber dennoch Hilfe brauchen. Sie vermitteln dann zum Beispiel eine Erziehungsberatung. In rund 53 900 Fällen hat sich 2018 der ursprüngliche Verdacht nicht bestätigt.

„Sensibilität nimmt zu“

„Die meisten Kindeswohlgefährdungen sind auf Vernachlässigung zurückzuführen“, sagt die zuständige Sachbearbeiterin beim Statistischen Bundesamt. 60 Prozent der gefährdeten Kinder wiesen Anzeichen für eine Vernachlässigung auf. „Vernachlässigung ist ein vernachlässigtes Thema“, betont Martina Huxoll-von Ahn, die stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbunds. Wenn die Zahl der Verdachtsfälle steige, sei das ein gutes Zeichen: „Es zeigt, dass die Sensibilität für diese Form von Gewalt wächst.“

7800 Kinder sind im Vorjahr in Obhut genommen worden, das sind 15. Prozent aller Gefährdungsfälle.

Als „passive Gewalt“ werde Vernachlässigung nicht so stark wahrgenommen wie spektakuläre Fälle, die die Öffentlichkeit immer wieder bewegen: Kevin, der 2006 tot in einem Bremer Kühlschrank gefunden wurde; die dreijährige Sarah, die 2009 in Bayern an Unterernährung starb.

Bei 31 Prozent der Gefährdungsfälle von 2018 gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. Zum Beispiel Demütigungen, Einschüchterung, Isolierung oder emotionale Kälte. In 26 Prozent gab es Indizien für körperliche Misshandlung.

Familien, in denen Kinder an Leib und Seele bedroht sind, sind in der Regel „in den unterschiedlichsten Bereichen hohen Belastungen ausgesetzt“, berichtet Huxoll-von Ahn: „Sie haben vor lauter Problemen ihr Kind nicht mehr im Blick.“ Eine große Rolle spiele dabei Armut. Um Kinder zu schützen, müsse die Gesellschaft die Eltern unterstützen, und zwar so früh wie möglich. Zwar biete das Bundeskinderschutzgesetz seit 2012 viele „frühe Hilfen“. Entscheidend sei aber, „dass man frühzeitig mitbekommt, wenn in Familien etwas schief läuft“.

Bei fünf Prozent der Fälle gab es 2018 Hinweise auf sexuelle Gewalt. „Auch wenn Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt relativ selten festgestellt wurden, war die Entwicklung auffällig“, so die Behörden-Mitarbeiterin. Die Zahl der gemeldeten Fälle stieg binnen Jahresfrist um 20 Prozent auf knapp 2500.

Bei Missbrauch fällt derzeit meist ein Stichwort: Lügde. „Der Missbrauchsfall Lügde hat wirklich viele Defizite im Kampf um das Kindeswohl deutlich gemacht“, sagte Johannes-Wilhelm Rörig, der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, der „Passauer Neuen Presse“. „Uns ist bitter vor Augen geführt worden, dass neben dem Schutz vor sexueller Gewalt auch der Schutz vor behördlichen Fehlentscheidungen verstärkt werden muss.“ (dpa)

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