Streit um Vertraulichkeit von Pharma-Erstattungsbeträgen

Müssen Arzneirabatte vertraulich bleiben? Ja, sagt die Industrie, nein die GKV. Was taugen die Argumente?

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Geheime Verschluss-Sache Arzneirabatte? Darüber gibt es Streit.

Geheime Verschluss-Sache Arzneirabatte? Darüber gibt es Streit.

© VRD / fotolia.com

BERLIN. Kurz vor den abschließenden Beratungen zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes kommt es zu einem Schlagabtausch zwischen dem GKV-Spitzenverband und der forschenden pharmazeutischen Industrie. Der Grund: Gemeinsam mit dieser Novellierung soll es auch Korrekturen am Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) geben.

Ein zentrales Anliegen der Industrie ist es, dass die nach einer frühen Nutzenbewertung verhandelten oder festgesetzten Erstattungsbeträge vertraulich bleiben.

Deutschland gilt als Referenzmarkt

Aus der Perspektive internationaler Hersteller ist dies ein absolutes Muss. Denn als größter Markt in Europa gilt Deutschland mit seinen 82 Millionen Einwohnern als Referenzmarkt.

Die Preise auf diesem Markt beeinflussen die Preisniveaus in anderen Ländern, mitunter - in Abhängigkeit von der Wirtschaftsleistung - mit Abschlägen auf den deutschen Preis.

Umgekehrt werden bei den deutschen Erstattungsbeträgen die Preise von 15 anderen europäischen Ländern - einschließlich des verarmten Griechenland - zugrunde gelegt. Nicht ganz zu Unrecht, meint die GKV. Angesichts der Größe des Marktes müssten die Hersteller den Kassen einen Mengenrabatt bieten.

Ziemlich sicher scheint jedenfalls, dass die Abschläge auf die von den Herstellern autonom gesetzten Einführungspreise kräftig ausfallen werden.

Würde dies publik werden, dann stünde die Industrie vor einem Dilemma: Sie würde von anderen Ländern mit den Preiszugeständnissen für Deutschland konfrontiert und würde diese womöglich noch unterbieten müssen. Das wiederum fließt in die für Deutschland maßgebliche Europa-Referenz ein und setzt eine Spirale nach unten in Gang.

Um dies zu vermeiden, könnten die Hersteller bei Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sehr zurückhaltend mit Rabattangeboten agieren oder im schlimmsten Fall - wenn die Schiedsstelle für einen hohen Abschlag entscheidet - aus dem deutschen Markt aussteigen.

vfa-Chefin warnt vor Verzicht auf Vertraulichkeit

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller Birgit Fischer warnt: Würde auf Vertraulichkeit verzichtet, dann "kauft man sich Probleme ein, die überflüssig sind und die sich mittelfristig absolut negativ für Deutschland auswirken".

Mit aller Macht und teils schrägen Argumenten versucht der GKV-Spitzenverband eine Klarstellung zugunsten der Vertraulichkeit im AMNOG zu verhindern, wie aus einem der "Ärzte Zeitung" vorliegenden Papier hervorgeht.

Erstattungsbeträge müssten für die Bildung von Festbeträgen bekannt sein. Dies ist unstrittig.

Tatsächlich sind an der Bildung der Festbetragsgruppen und an der Festbetrags-Festsetzung genau diejenigen Institutionen beteiligt, die auch das AMNOG-Geschäft betreiben: GBA und die Arzneimittelspezialisten des GKV-Spitzenverbandes.

Auch der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller bestreitet nicht, dass Verfahrensbeteiligte wie Kassenverbände, Beihilfestellen, PKV, Krankenhausträger und Parallelimporteure über die Erstattungsbeträge Kenntnis haben müssen.

Falsch sind Behauptungen, Einsparziele könnten gefährdet werden, weil die Margen von Apotheken und Großhandel beeinflusst werden. Tatsächlich werden Apotheken- und Großhandelszuschläge auf der Basis des Hersteller-Listenpreises berechnet und nicht auf der Grundlage der Erstattungsbeträge.

Auch die Selbstzahler-Problematik könnte gelöst werden: über das Abrechnungszentrum ZESAR der PKV sowie durch pauschale Gutschriften der Assekuranz für Versicherte, die auf eine Erstattung verzichten.

Einsparpotenzial nur dann, wenn auch Bestandsmarkt erfasst wird

Eines allerdings macht das GKV-Papier deutlich: das AMNOG wird das anvisierte Einsparpotenzial nur dann erreichen, wenn nicht nur neu auf den Markt kommende Wirkstoffe in die frühe Nutzenbewertung einbezogen werden, sondern auch der Bestandsmarkt erfasst wird.

Oder wenn die Erstattungsbeträge konsequent für die Bildung von Festbeträgen bei Arzneimitteln mit patentgeschützten Wirkstoffen genutzt werden.

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