Verbandmittel
Hecken klagt gegen Vorgaben des Ministers
BERLIN. Was ist ein Verbandmittel? Darüber streiten sich derzeit der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) und das Gesundheitsministerium. GBA-Chef Josef Hecken hat jetzt vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen eine Beanstandung aus dem Gesundheitsministerium (BMG) eingereicht.
Konkret geht es um Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie. Der GBA ist vom Gesetzgeber beauftragt, Verbandmittel von "sonstigen Produkten der Wundbehandlung abzugrenzen". In seinem am 19. April gefassten Beschluss, hat der GBA nach Auffassung der Aufsichtsbehörde den Verbandmittelbegriff auf Produkte eingegrenzt, die zusätzlich zur Abdeckung der Wunde und dem Aufsaugen von Flüssigkeiten lediglich zusätzliche physikalische Eigenschaften wie zum Beispiel Feuchthalten zulassen.
Damit wären Verbandmittel mit antimikrobiellen Eigenschaften und auf pharmakologischen Wirkungen basierenden Eigenschaften nicht mehr verordnungsfähig, hatte das BMG gewarnt.
Im nächsten Schritt muss der GBA nun die Klage begründen. (af)