Therapiefreiheit

KBV vermisst Votum gegen Regressdruck

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BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung befürchtet weiterhin, dass die Abbildung der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel in der Praxis-EDV („Arzneimittelinformationssystem“) „zur Verordnungssteuerung missbraucht werden“ könnte.

Anlässlich einer Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums zum Entwurf der „Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung“ (EAMIV) bekräftigte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister die Forderung nach Aufnahme einer klarstellenden Formulierung in den Verordnungstext. Denn „dass Ärzte dokumentieren sollen, welcher Subgruppe und damit welcher Zusatznutzenkategorie ein Patient zuzuordnen ist, lehnen wir strikt ab“.

Dadurch würde der Regressdruck „massiv zunehmen“. Eine solche Subgruppen-Dokumentation bei der Verordnung werde „von Kassenseite“ gewünscht, teilte die KBV auf Anfrage mit, ohne allerdings Namen zu nennen.

Nachbesserungsbedarf mahnt die KBV auch hinsichtlich der Finanzierung an. Die Niedergelassenen dürften auf den Kosten für die Einrichtung des Arzneimittelinformationssystems nicht sitzen bleiben. Hofmeister: „Es wäre untragbar, wenn Ärzte die gesetzlich gewollten Anpassungen der Praxissoftware alleine bezahlen müssten.“ (cw)

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