Suchtprävention

Kinder- und Jugendärzte dringen auf mehr Aufklärung zu Cannabis

Cannabis ist zu Teilen legal. Nun liegt ein Änderungsantrag für das Gesetz vor. Aus Sicht von Kinder- und Jugendärzten fehlt es weiter an Aufklärungsarbeit.

Veröffentlicht:

Berlin. Für Kinder- und Jugendärzte fehlt es an Aufklärung über die Folgen von Cannabiskonsum. Weil junge Menschen vermehrt Cannabis konsumierten, müsse auch die Aufklärungsarbeit verbessert werden, so die Mediziner in einer Stellungnahme zu einer Bundestagsanhörung am Montag. Die Ärzteverband begrüßte daher, dass in dem Änderungsentwurf der Grünen das entsprechende Angebot bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausgeweitet werden soll.

Kritischer fiel die Stellungnahme der Bundesärztekammer aus. Diese bekräftigte erneut, dass auch trotz des Änderungsentwurfs die erlaubte Menge an Cannabis große Gesundheitsrisiken berge. Auch sei die geplante Evaluationsspanne deutlich zu kurz - ein Kritikpunkt, den die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde teilte.

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Die Teillegalisierung von Cannabis ist am 1. April in Kraft getreten. Seither können Erwachsene bestimmte Mengen der Drogen besitzen, konsumieren und anbauen. Laut Gesetz ist für Erwachsene der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen und 50 Gramm im privaten Raum erlaubt. Ebenso sind Cannabis-Clubs für den Anbau und die Weitergabe erlaubt. Für Minderjährige bleibt der Konsum verboten.

Verboten bleibt der Konsum 100 Meter um Anbauvereinigungen sowie um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten sowie tagsüber in Fußgängerzonen. (KNA)

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