Mehr Verantwortung für die MFA? - Der GBA zögert

BERLIN (af). In Arztpraxen wird es aller Voraussicht nach keine Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Medizinische Fachangestellte (MFA) geben. Das zeichnet sich im Vorfeld der nächste Woche erwarteten Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur erweiterten Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen ab.

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Infusion anlegen - aber nur im Auftrag des Arztes: Medizinische Fachangestellte bleiben auch künftig weisungsgebunden.

Infusion anlegen - aber nur im Auftrag des Arztes: Medizinische Fachangestellte bleiben auch künftig weisungsgebunden.

© Ernert/Hieber

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatten im Februar gemeinsam einen Antrag beim GBA eingebracht, die MFA den Kranken- und Altenpflegekräften in geplanten Modellversuchen nach Paragraf 63 SGB V gleichzustellen.

Damit sei man möglicherweise über die gesetzliche Grundlage hinausgegangen, räumte DKG-Sprecher Holger Mages gegenüber der "Ärzte Zeitung" ein.

Wenn sich die Partner im GBA aber darauf einigen könnten, wäre es dennoch möglich. Paragraf 63 SGB V bezieht sich nur auf die im Krankenpflegegesetz geregelten Berufe.

Im stationären Sektor hält die DKG die Substitution ärztlicher Leistungen für denkbar, im ambulanten Sektor jedoch für politisch nicht opportun.

Der GKV-Spitzenverband wolle dort einen eigenständigen neuen Sektor schaffen, um die hausärztliche Versorgung auszuhöhlen und stattdessen billigere pflegerische Leistungen einzukaufen, kritisiert der Krankenhausverband.

Es gehe nicht um Bereinigung der hausärztlichen Vergütung, widerspricht Dr. Bernhard Egger vom GKV-Spitzenverband. Die Entscheidung im GBA schaffe nur den Rahmen für Modellversuche.

Das Thema Delegation beschäftigt auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Mit dem Versorgungsgesetz soll die Delegation ärztlicher Leistungen weiter entwickelt werden, heißt es in einem BMG-Papier (wir berichteten).

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