EBM-Pauschalen sollen an Gewicht verlieren

Ärzte sollen sich mehr um schwer Kranke kümmern - und dies auch besser bezahlt bekommen. So steht es jetzt im Gesetz. Damit ist der Ball im Feld der KBV. Am Freitag könnte sich die Vertreterversammlung dazu positionieren.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Neu kalkulieren: Pauschalen zielen auf Arbeitsvermeidung ab - die neue Honorarsystematik bietet wieder mehr Leistungsanreize.

Neu kalkulieren: Pauschalen zielen auf Arbeitsvermeidung ab - die neue Honorarsystematik bietet wieder mehr Leistungsanreize.

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BERLIN. Die KBV, die traditionell über einen heißen Draht ins Bundesgesundheitsministerium verfügt, hat einen Wunsch erfüllt bekommen.

Galt in der Ära von Ulla Schmidt noch das Paradigma der Pauschalierung von Honoraren, weil man medizinisch nicht indizierte Leistungsausweitungen befürchtete, so hat sich nun die Spitzenorganisation der Vertragsärzte damit durchgesetzt, dass es künftig im EBM - auch für Hausärzte - eine stärkere Leistungsorientierung gibt.

Vor allem: In der Vergütung sollen die Morbidität und der tatsächlich diagnostische und therapeutische Aufwand eines Arztes besser abgebildet werden.

In letzter Minute sind dazu vom Bundestagsgesundheitsausschuss noch einmal Präzisierungen in Paragraf 87 SGB V - er regelt die Vorgaben für den Einheitlichen Bewertungsmaßstab - vorgenommen worden.

Einzelvergütungs-Pflicht für geförderte Leistungen

Für die Hausärzte galt bislang nach dem alten Paragraf 87 Absatz 2b: Die im EBM aufgeführten Leistungen müssen als Versichertenpauschalen abgebildet werden. Aus dieser Muss-Vorschrift ist im neuen Paragraf 87 Absatz 2c eine Sollschrift geworden.

Für Leistungen, die besonders gefördert werden sollen, sowie für die Telemedizin, die jetzt ausdrücklich erwähnt ist, konnte nach bisherigem Recht eine Honorierung nach Einzelleistungen oder nach Leistungskomplexen vereinbart werden. Aus dieser Kann-Vorschrift ist nun eine Muss-Vorschrift geworden.

Zwar werden die Pauschalen für Hausärzte nicht ganz abgeschafft, ihre Bedeutung wird jedoch erheblich sinken. Bislang sollten damit Leistungen honoriert werden, die "üblicherweise" in der hausärztlichen Versorgung anfallen - einschließlich der anfallenden Betreuungs-, Koordinations- und Dokumentationsleistungen.

Die neuen Pauschalen sollen nur noch für Leistungen gelten, die "regelmäßig oder sehr selten und zugleich mit geringem Aufwand" erbracht werden.

Differenzierung und neue Bewertung

Ein Widerspruch? Nicht unbedingt, wenn man primär auf den Aspekt des geringen Aufwandes abstellt: also einerseits Routineleistung ohne großen Aufwand, andererseits auch seltene Leistung mit ebenfalls geringem Aufwand.

Die Begründung schafft dagegen nur neue Konfusion: "Bei der Änderung handelt es sich um eine Regelung zur Stärkung der Einzelleistungs- bzw. Komplexvergütung, die derzeit noch in den Versichertenpauschalen abgebildet sind, jedoch nicht regelhaft zu den hausärztlichen ... oder nicht zu sehr selten und zugleich mit geringem Aufwand erbrachten Leistungen zählen und somit künftig aus den Versichertenpauschalen herauszunehmen sind."

Erst im weiteren wird die Absicht deutlich: Der Bewertungsausschuss soll prüfen, inwieweit die Einbeziehung nicht aufwendiger Routineleistungen oder seltener Leistungen ohne großen Aufwand in Pauschalen sachgerecht ist. Eben dies soll für selten erbrachte Leistungen, die jedoch hochwertig sind, nicht gelten.

Ferner ist eine weitere Differenzierung der Honorierung vorgesehen:

Unterschieden werden soll zwischen dem Start einer Behandlung, der üblicherweise wegen des diagnostischen Aufwandes und der erstmaligen Festlegung einer Therapie besonders viel Arbeit erfordert, und der Fortführung der Behandlung.

Eine weitere Honorardifferenzierung soll nicht mehr indirekt aus den Surrogatparametern Alter und Geschlecht, sondern direkt aus dem Schweregrad einer Krankheit abgeleitet werden.

Nun liegt der Ball im Feld der KBV und des Bewertungsausschusses. Wie eine unverändert gedeckelte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung mit einer leistungssteigernden Einzelleistungsvergütung vereinbar gemacht werden kann, ist eine Herausforderung. Am Freitag tagt die KBV-Vertreterversammlung. Honorar und Bedarfsplanung sind Themen.

Nicht umsonst hat der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn, eine Debatte über die Neugestaltung der Praxisgebühr losgetreten. Mit dem Ziel, die Routine-Inanspruchnahme von Ärzten zu senken. Das wäre möglich, wenn jeder Arzt-Patienten-Kontakt mit einer Zuzahlung verbunden wäre.

Lesen Sie dazu auch: Rückkehr zum Honorar nach Leistung

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