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Erprobung neuer Methoden

GBA zieht erste Bilanz zu neuen Regeln

Veröffentlicht:

BERLIN. Wie lassen sich vielversprechende neue medizinische Methoden schneller in die Versorgung bringen? Nach dem Beschluss einer vierten Richtlinie zur Erprobung neuer Untersuchungsmethoden hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine erste Bilanz dieses 2012 vom Gesetzgeber geschaffenen Instruments gezogen.

In der vorvergangenen Woche hatte der GBA die Richtlinie zur Erprobung der "Messung und Monitoring des pulmonalarteriellen Drucks mittels implantierten Sensors zur Therapieoptimierung bei Herzinsuffizienz im Stadium NYHA III" beschlossen. In weiteren bisher beschlossenen Richtlinien war es unter anderem um die Transkorneale Elektrostimulation bei Retinopathia Pigmentosa, um eine Ultraschalltherapie bei Uterus-Myomen und um die Stammzelltransplantation beim Multiplem Myelom gegangen.

"Nach einer Anlaufphase mit Lernprozessen auf allen Seiten hat sich inzwischen ein routiniertes und in einzelnen Schritten auch beschleunigtes Verfahren etabliert, das die Akzeptanz der Erprobungsregelung positiv beeinflussen wird", so Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung des GBA, in einer Pressemitteilung zur Bilanz des Verfahrens.

Das Instrument der Erprobung ermöglicht dem G-BA, Evidenz für Methoden zu generieren, deren Nutzen noch nicht belegt ist, die aber Potenzial haben. Seit Einführung der Erprobungsregelung hat der G-BA – zumeist nach Anträgen von Medizinprodukte-Herstellern – nach Eigenauskunft das Potenzial von 33 Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethoden bewertet.

In etwas über der Hälfte der Fälle hätten die Antragsteller Unterlagen vorgelegt, die nach Auffassung des G-BA geeignet waren, das Potenzial der jeweiligen Methoden zu bestätigen. Dass bislang nur zu 12 Methoden die Beratungen über zu erprobende Methoden aufgenommen werden konnten, liege daran, dass in einigen Fällen die von den Antragstellern übermittelte Evidenz so gut gewesen sei, dass der GBA ohne Erprobung in die Nutzenbewertung habe einsteigen können.(ger)

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