GKV oder PKV

Bremen gibt Beamten Wahlfreiheit

Hamburg, Thüringen – und nun auch Bremen. Der rot-grüne Senat will ab 2020 den hälftigen GKV-Beitrag übernehmen. Die Bürgerschaft muss dem Entwurf aber noch zustimmen – und die PKV hat derweil juristisches Bauchgrummeln.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Nur einmal abbiegen? Der PKV-Verband argumentiert, der Dienstherr könne seine Fürsorgepflicht gar nicht gänzlich delegieren.

Nur einmal abbiegen? Der PKV-Verband argumentiert, der Dienstherr könne seine Fürsorgepflicht gar nicht gänzlich delegieren.

© FM2 / Fotolia.com

BREMEN/BERLIN. Neu eingestellte Beamte und Richter sollen in Bremen ab 2020 zwischen PKV und GKV wählen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der rot-grüne Senat beschlossen. Für Beamte, die 2019 ihre Ausbildung starten, soll die Regelung schon mit Beginn der Ausbildung gelten. Damit bietet Bremen nach Hamburg und Thüringen als drittes Land diese Wahlmöglichkeit an.

„Wir stärken damit die Solidargemeinschaft der GKV“, sagte Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne). Bisher mussten Beamte die Beiträge für die GKV ohne Beteiligung des Arbeitgebers aufbringen – und damit unverhältnismäßig viel zahlen. Das soll sich nun ändern. Künftig zahlen sie, wenn sie die GKV wählen, nur noch den halben Kassenbeitrag. Diese Regelung gilt auch für Beamte, die bereits gesetzlich versichert sind.

„Mit der vorgeschlagenen Regelung unterstreicht der Senat als Arbeitgeber seine Neutralität gegenüber den Krankenversicherungssystemen“, heißt es. Das neue Wahlmodell wird jährlich rund 4,6 Millionen Euro zusätzlich kosten. Mittel- und langfristig stünden demgegenüber die wegfallenden Beihilfen für die dann gesetzlich Versicherten.

„Privat versicherte Beamte haben weiter ein Recht auf Beihilfen, die individuell abgerechnet werden müssen und mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind“, so der Senat.

Wechseln oder Bleiben?

Außerdem können aktuell privat versicherte Beamte künftig entscheiden, ob sie das alte System beibehalten oder in die GKV wechseln – damit würden sie auf individuelle Beihilfe verzichten. Auch in diesem Fall beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen. Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt in der Bürgerschaft beraten und entschieden.

Auch in Berlin konkretisieren sich offensichtlich die Pläne des Senats, die Wahlmöglichkeiten von Beamten mit Blick auf ihre Krankenversicherung zu erweitern. Ende vergangenen Jahres hatte Berlins Finanzsenator eine Konzeptskizze vorgelegt, die aber noch vage blieb. Darin hieß es: „Die kurz- bis mittelfristig erheblichen Kostenauswirkungen der Einführung der pauschalen Beihilfe analog dem Vorgehen Hamburgs können derzeit noch nicht seriös beziffert werden.“

Unterdessen verstärkt der PKV-Verband seine Bemühungen, Nachahmereffekte des Hamburger Modells gering zu halten. Das Vorhaben sei „aus der Zeit gefallen“, heißt es anlässlich der Veröffentlichung eines neuen Positionspapiers. Es gebe gar keinen Handlungsbedarf, da Beamte bereits „Wahlfreiheit“ hätten.

Die Kombination aus Beihilfe und PKV bleibe für „Beamte ökonomisch die erste Wahl“. Sie würden schon bei den Krankenversicherungsbeiträgen mit Blick auf die gesamte Lebenszeit „in der Regel günstiger als mit der GKV fahren“. Beim Wechsel in ein anderes Bundesland würden Beamte keinen Dienstherrn finden, der einen Arbeitgeberzuschuss zur GKV anbietet.

PKV-Verband sieht "riskante sozialpolitische Konstellation“

Schließlich dürfte der Dienstherr seine verfassungsgemäß vorgegebenen Fürsorgepflicht gar nicht gänzlich auf ein anderes System delegieren. Nach Ansicht des PKV-Verbands könnten sich Beamte wieder ins System der individuellen Beihilfe einklagen. Insoweit schaffe die pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell „eine riskante sozialpolitische Konstellation“.

Schließlich spreche das Kostenargument gegen den „Arbeitgeberanteil“ zur GKV. Bis etwa zum 57. Lebensjahr würden die Ausgaben der Beihilfe unter dem durchschnittlichen Arbeitgeberanteil liegen. Insoweit entstünden bei einem 20-jährigen Neubeamten „insgesamt 37 Jahre lang Mehrkosten für das Land und den Steuerzahler“, heißt es im PKV-Papier. (Mitarbeit: fst)

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