PVS: Kostenerstattung ist nicht gleich Vorkasse
BERLIN (HL). Als vorsätzliche Irreführung bewertet der Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) die Gleichsetzung von Kostenerstattung und Vorkasse durch die gesetzlichen Krankenkassen. Unter Vorkasse sei zu verstehen, dass Ärzte eine Leistung erst dann erbringen, wenn der Patient sie zuvor bezahlt habe.
Bei Kostenerstattung erhalte der Patient jedoch eine detaillierte Rechnung erst nach der Leistungserbringung, könne diese dann bei seiner Versicherung zur Erstattung einreichen und dann den Arzt bezahlen. Das könne auch sozial ausgestaltet werden.