Kommentar

Quadratur des Wettbewerbs

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Kassenwettbewerb ja - aber nicht zulasten der Versichertengemeinschaft. Was das Bundessozialgericht am Dienstag (BSG) entschied, klingt eigentlich selbstverständlich. Dass es dennoch zum Streit kam, verwundert dennoch nicht.

Denn nur auf der Leistungsseite ist der Kassenwettbewerb sinnvoll zu greifen. Wenn sich Kassen auf bestimmte Krankheitsbilder oder auf bestimmte, auch alternative Therapiemethoden spezialisieren, kann dies nur allen dienen - der Profilierung der Kasse, ihrer fachlichen Kompetenz und damit auch den Versicherten.

Auf der Kosten- und Beitragsseite gibt es dagegen nur eine sinnvolle Größe im Wettbewerb: die Verwaltungskosten. Alles andere kann nur ein Wettbewerb um "gute Risiken" sein, der letztlich das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung aushöhlt.

Dass die Securvita BKK hier einen forschen Vorstoß gewagt hat, ist ihr nicht zu verübeln. Letztlich hat der Gesetzgeber es so gewollt.

Vorrangig sollte er daher auch das Signal beachten, mit dem das BSG nun die Kasse zurückgepfiffen hat. Bis dahin bleibt dem Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde eine undankbare Aufgabe, die der Quadratur des Kreises gleichkommt.

Lesen Sie dazu auch: Richter setzen Wahltarifen Grenzen

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