IV-Vertrag gegen Schwindel
KIEL (di). Zur koordinierten Behandlung von Schwindelpatienten gibt es einen neuen IV-Vertrag im Norden. Hausärzte und verschiedene Facharztgruppen erhalten für die Einschreibung extrabudgetäres Geld.
Veröffentlicht:Vertragspartner sind die Techniker Krankenkasse, das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) und die Ärztegenossenschaft Nord. Teilnehmende Ärzte können nach ihrem Beitritt Schwindelpatienten in die Schwindelambulanz des UKSH in Lübeck einweisen und erhalten für die Einschreibung eine extrabudgetäre Vergütung von 50 Euro pro Patient.
Die nachträgliche Kontrolle kann bis zu drei Mal mit je 15 Euro abgerechnet werden. Ziel ist die Senkung des Chronifizierungsrisikos, die Verkürzung der Rehabilitationsphase sowie die Vermeidung unnötiger Untersuchungen.
Bislang werden Patienten oft von einem Facharzt zum nächsten geschickt. Häufig werden Untersuchungen dabei mehrfach durchgeführt und unterschiedlich interpretiert. Von der neuen Vereinbarung erhoffen sich die Vertragspartner, dass die Ursachen für den Schwindel schneller behoben werden.
Die Vernetzung der fachärztlichen Disziplinen soll den Heilungsprozess verkürzen, Patienten langwierige Therapien ersparen und die Kosten der gesamten Behandlung reduzieren.
Teilnahmeberechtigt sind neben Hausärzten auch Fachärzte für Neurologie, HNO, Innere Medizin, Orthopädie und Psychiatrie.