Kommentar zu Re-Importen neuer Arzneien
Doppelt genäht und geknotet
Eigentlich sollte es mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ein bisschen einfacher werden. Seit gut zwei Jahren müssen Medikamente mit neuen Wirkstoffen die frühe Nutzenbewertung durchlaufen, an deren Ende ein zwischen Hersteller und Krankenkassen vereinbarter Erstattungsbetrag steht.
Darin spiegelt sich das Einvernehmen der Beteiligten wider, dass die indikationsgerechte Verordnung eines solchen Arzneimittels wirtschaftlich ist. Für den Arzt bedeutet das: in diesem Fall geht er bei einer Verordnung kein Regressrisiko ein.
Jenseits der neuen Regularien existiert aber noch das Relikt der Parallel- und Re-Importe. Zumindest für die Apotheker gelten hier Mindestquoten, die sie erreichen müssen. Und dies gilt auch für Arzneimittel, die die frühe Nutzenbewertung durchlaufen haben.
Doppelt genäht hält besser, sagt ein Sprichwort. Was für das Schneiderhandwerk zutreffend sein mag, ist in der Wirtschaftspolitik schädlich: Hier führt Überregulierung zur Rechtsunsicherheit und Unwirtschaftlichkeit. Eigentlich wäre Aufräumen angesagt.
Doch dreieinhalb Jahre hat der Koalition der Mut gefehlt, für die Arzneiversorgung einen schlanken Rahmen zu schaffen. So bleibt nur die Hoffnung auf die nächste Legislaturperiode.
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