Sozialversicherung

Familien sind Zahlmeister

Die Bertelsmann-Stifung hat errechnet, dass Eltern in der Rentenversicherung zu Gunsten von Kinderlosen draufzahlen müssen. Die Schlussfolgerungen der Studie gelten analog auch für GKV und Pflegekassen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Die Kinder müssen sparen, die Großmutter lächelt: Ähnlich ist es in der Rentenversicherung.

Die Kinder müssen sparen, die Großmutter lächelt: Ähnlich ist es in der Rentenversicherung.

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GÜTERSLOH. Die gesetzliche Rentenversicherung benachteiligt systematisch Familien, sie ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht tragfähig und ungerecht.

Zu diesem Urteil kommt eine Studie von Professor Martin Werding, der den Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Universität Bochum inne hat. Werding hat für die Bertelsmann-Stiftung die Wirkung des Umlageverfahrens in der Rentenversicherung mit Blick auf Familien untersucht.

Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein im Jahr 2000 geborenes Kind in seinem Leben zugunsten der öffentlichen Haushalte und der Sozialversicherungen rund 103.000 Euro mehr zahlt als es an Leistungen empfängt.

Von diesen Mehrleistungen profitieren auch Kinderlose, wohingegen die Eltern Erziehungs- und Ausbildungskosten tragen sowie zumindest zeitweise ein verringertes Einkommen hinnehmen mussten.

Der Staat belastet somit Familien und Kinder lebenslang finanziell stärker, als er ihnen Geld- und Sachleistungen gewährt, folgert Werding. Dieses Ungleichgewicht könne "auch zum in der Vergangenheit eingetretenen Geburtenrückgang beigetragen haben."

Die Nachteile im Rentensystem hätten zudem "ungünstige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation von Familien und damit auf die Bedingungen, unter denen Kinder in Deutschland heute aufwachsen".

Werdings Schlussfolgerungen gelten - abgewandelt - auch für die anderen Sozialversicherungen, die stark mit dem Lebensalter verbundene Risiken absichern -wie GKV und Pflegeversicherung.

Der Wissenschaftler sieht zwei Alternativen für ein demografiefestes Alterssicherungssystem:

Kinderrente: Dabei wird das bestehende Rentensystem in eine Basisversicherung transformiert. Hinzutreten würde dann eine Kinderrente, bei der Rentenansprüche allein von der Kinderzahl abhängen. Bei der dritten Komponente, einer obligatorischen kapitalgedeckten Vorsorge, werden Eltern abhängig von der Kinderzahl von der Vorsorgepflicht entbunden.

Familiengerechte Beiträge: In der Rentenversicherung werden Kinderfreibeträge eingeführt, die sich am Einkommensteuerrecht orientieren und die die Rentenbeiträge der Eltern vermindern würden.

Bewegung in die Debatte könnten drei Musterklagen vor dem Bundessozialgericht bringen, die dort seit einem Jahr anhängig sind. Dabei verlangen die Kläger den Tenor des Pflegeurteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Renten- und Krankenversicherung zu übertragen.

Die Karlsruher Richter hatten im April 2001 die einheitliche Beitragsbemessung für Eltern und Kinderlose in der Pflegeversicherung für verfassungswidrig erklärt. Dabei argumentierte das Gericht, die Erziehung von Kindern sei für die Funktionsfähigkeit einer umlagefinanzierten Sozialversicherung konstitutiv.

Im April 2013 hat die Bertelsmann-Stiftung eine Studie vorgestellt, in der die Wirkung der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern in der GKV kritisch hinterfragt wurde. Dr. Frank Niehaus, Leiter des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung, kommt in seiner Expertise zu dem Ergebnis, dass dieses Instrument "keinen Familienlastenausgleich darstelle".

Niehaus argumentiert, in der Beitragssystematik der GKV blieben die Unterhaltslasten von Eltern gegenüber ihren Kindern unberücksichtigt.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ihr Kinderlein kommet

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