Kommentar zum Samenspende-Prozess

Der anonyme Vater

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Wer bin ich, wo komme ich her? Identität und das Wissen um die eigene Abstammung gehören untrennbar zusammen. Für rund 110.000 Menschen in Deutschland gilt das in vielen Fällen nicht, sie sind Spenderkinder, die aus einer donogenen Insemination entstanden sind.

Am Mittwoch wird vor dem OLG Hamm ein Fall verhandelt, bei dem eine 22-jährige Frau gegen den Reproduktionsmediziner klagt, der einst per Insemination half, sie zu erzeugen. Die Tochter eines anonymen Samenspenders will den Namen ihres biologischen Vaters erfahren. Doch der Arzt verweist darauf, dass die Unterlagen mit dem Klarnamen des Spenders nicht mehr vollständig vorhanden sind.

Die Befruchtung mit dem Samen eines fremden Mannes ist hierzulande erlaubt - anders als die Eizellenspende. Doch das medizinisch-technisch Mögliche steht quer zu dem Recht eines Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Aufgabe des Gesetzgebers wäre es, eine für Patienten und behandelnde Ärzte rechtlich sichere Basis zu formulieren.

Doch seit Jahren verhallt die Forderung nach einem Fortpflanzungsmedizin-Gesetz ungehört - der Bundestag arbeitet sich an Inselregelungen ab, zuletzt zur PID. Dass Gerichte diese Rechtslücken stopfen müssen, kann nicht von Dauer sein.

Lesen Sie dazu auch: Anonyme Samenspende: Muss der Arzt Auskunft geben?

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