Anonyme Samenspende

Muss der Arzt Auskunft geben?

Beim Oberlandesgericht Hamm könnte am Mittwoch ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit anonymen Samenspendern fallen: Eine Frau klagt gegen einen Reproduktionsmediziner, sie will den Namen ihres biologischen Vaters wissen.

Veröffentlicht:
In erster Instanz hat die Klägerin verloren. Wie urteilt das Oberlandesgericht Hamm?

In erster Instanz hat die Klägerin verloren. Wie urteilt das Oberlandesgericht Hamm?

© [M] Kuzma / shutterstock.com

HAMM. Reproduktionsmediziner fordern Klarstellungen des Gesetzgebers zum Umgang mit anonymen Samenspendern. Hintergrund ist ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm, zu dem am Mittwoch das Urteil erwartet wird.

Dabei klagt eine heute 22-jährige Frau gegen den Reproduktionsmediziner Professor Thomas Katzorke aus Essen.

Die Frau will den Namen ihres biologischen Vaters erfahren. Der Arzt verweist auf Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Samenspende und Klarnamen.

Vor dem Landgericht gescheitert

In der ersten Instanz war die Klägerin vor dem Landgericht Essen gescheitert. Gewinnt sie, würde erstmals der Auskunftsanspruch eines Spenderkindes festgeschrieben.

Aus Sicht von Dr. Ulrich Hilland, Vorsitzender des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren (BRZ), "überlässt der Gesetzgeber die Probleme der Rechtsprechung".

Fragen wie die nach der Auskunftspflicht von Ärzten über anonyme Samenspender sollten in einem Fortpflanzungsmedizin-Gesetz geregelt werden, fordert Hilland.

Das Bundesverfassungsgericht hat 1989 in einem Urteil klargestellt, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung sich aus dem Grundrecht des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ableitet. Bei der gegenwärtigen Rechtsunsicherheit könne kein Reproduktionsmediziner einem Samenspender Anonymität zusagen, so Hilland.

Denn dabei handele es sich um einen unzulässigen Vertrag zulasten Dritter, betont der Verein "Spenderkinder".

Viele kennen ihre Abstammung nicht

In dem Verein sind nach eigenen Angaben etwa 20 Spenderkinder im Alter zwischen 18 und 45 Jahren zusammengeschlossen. "Verträge zu Lasten Dritter sind im deutschen Zivilrecht grundsätzlich unzulässig", erläutert der Verein auf seiner Internetseite.

Es gebe kein Recht, "als Samenspender anonym ein Kind zeugen zu können und dafür noch bezahlt zu werden", heißt es weiter.

"Der Spender hat sich selbst dafür entschieden, sein Sperma zu spenden und ein Kind damit erzeugen zu lassen. Wir haben dagegen nie eine solche Entscheidung getroffen", erläutert der Verein seine Position.

Schätzungen zufolge leben in Deutschland 110.000 Menschen, die nach einer Samenspende geboren wurden. Viele von ihnen kennen ihre Abstammung nicht. (fst)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Der anonyme Vater

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Medizinischer Stand der Dinge

Neue Herausgeber der Nationalen Versorgungsleitlinien melden Vollzug

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Traum für jeden Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes: Eine vollständig automatisierte Insulingabe mit Full-Closed-Loop (FCL)-Systemen dank künstlicher Intelligenz (KI).

© Iryna / stock.adobe.com

KI in AID-Systemen

Diabetes: Vollautomatisierte Insulinpumpen sind im Kommen

Patient mit Hypoglykämie, der seinen Blutzuckerspiegel mit einem kontinuierlichen Blutzuckermesssensor und einer Smartphone-App überwacht.

© martenaba / stock.adobe.com

Trotz Schulung

Die wenigsten Diabetes-Patienten reagieren adäquat auf Hypoglykämie

Mammografie-Screening bei einer Patientin

© pixelfit / Getty Images / iStock

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren