Urteil
"Menschen Museum" in Berlin zulässig
BERLIN. Die Dauerausstellung "Menschen Museum" in Berlin mit sogenannten Plastinaten menschlicher Körper ist grundsätzlich möglich und rechtmäßig. Allerdings muss für jedes Exponat eine einzeln vorliegende Einwilligungserklärung des Körperspenders vorliegen, wie das Verwaltungsgericht Berlin entschied. Das Museum des Heidelberger Anatoms Gunther von Hagens gegründeten Instituts für Plastination wurde Anfang 2015 im Gebäude des Fernsehturms am Berliner Alexanderplatz eröffnet. Hierfür hatte das Verwaltungsgericht Berlin schon 2014 den Weg frei gemacht; nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Ende 2015 wollte das Berliner Bezirksamt Mitte die Ausstellung erneut verbieten.
Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass das Verbot jedenfalls unzureichend begründet ist. Denn auch mit seinem "populärwissenschaftlichen Ansatz" könne sich das Institut auf wissenschaftliche Ziele berufen. Das Verbot, Leichen öffentlich auszustellen, greife hier daher nicht. Daher habe das OVG auch nicht ein generelles Verbot der Ausstellung ermöglicht. Es habe allerdings verlangt, dass das Institut für jedes Exponat eine einzeln zuzuordnende Einwilligung des Körperspenders vorliegt. Bei 120 Exponaten habe das Bezirksamt dies bislang gar nicht genau geprüft. Zehn Exponate, für die das Institut für Plastination auch nach eigenen Angaben nur einen "Pool" von Erklärungen vorlegen kann, dürften aber definitiv nicht gezeigt werden.(mwo)
Verwaltungsgericht Berlin:
Az.: 21 K 608.17