Streit um Paragraf 219a

Informationen zu Abbrüchen – wenig Licht im Datennebel

Es gibt offenbar immer weniger Praxen und Kliniken, die Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch aufsuchen können. Das geht aus einer Regierungsmitteilung hervor.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Umstrittener Paragraf zum Schwangerschaftsabbruch.

Umstrittener Paragraf zum Schwangerschaftsabbruch.

© Silas Stein / dpa / picture alliance

BERLIN. Die Bundesregierung will keine Stellung dazu nehmen, ob in den Bundesländern flächendeckend Einrichtungen existieren, in denen Frauen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen können.

Es sei nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Sache der Länder ein ausreichendes Angebot dafür sicherzustellen, teilt die Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Bundestag mit.

Unterdessen liegen keine genauen bundesweiten Zahlen dazu vor, wie viele solcher Einrichtungen es überhaupt gibt. Stattdessen gibt es nur Daten zu sogenannten Meldestellen – das sind Praxen und Krankenhäuser –, die gesetzlich verpflichtet sind, Zahlen über dort vorgenommene Abbrüche zu melden. Im Jahr 2003 gab es demnach 2050 solcher Meldestellen. Im dritten Quartal dieses Jahres waren es noch 1170.

Allerdings lässt diese Angabe nur bedingt Rückschlüsse auf die Zahl der Praxen und Kliniken zu, die Abbrüche vornehmen. Denn zentrale ambulante OP-Praxen melden für mehrere Praxen mit, erläutert die Regierung.

Aktuell veröffentlichten nur die Länder Berlin, Bremen und Hamburg Aufstellungen über Praxen und Kliniken, die Frauen für einen Abbruch aufsuchen können. Ob weitere Länder Vergleichbares planen, ist der Regierung nach eigener Angabe nicht bekannt.

Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 101.209 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet worden. Das entspricht einem Rückgang von rund 28.000 im Vergleich zum Jahr 2004.

Seit Monaten diskutiert die große Koalition über den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Die Bundesregierung will das umstrittene Werbeverbot beibehalten, es jedoch ergänzen. Dafür soll präzisiert werden, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Abtreibungen anbieten. Auf diese Kompromisslinie haben sich Union und SPD Mitte Dezember in einem Eckpunktepapier geeinigt.

Die CDU hat angekündigt, dass sie sich bei ihrer Bundesvorstandsklausur am 11./12. Januar mit dem Thema erneut beschäftigen wird. Es dürfe im Zuge der Neuregelung „keine Abschaffung des Werbeverbots durch die Hintertür“ geben, warnte die CDU.

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