Kommentar – Konversionstherapie

Ein krudes Heilsversprechen

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Medizinisch geboten und rechtlich zulässig. Auf diesen vorläufigen Nenner lässt sich das Ergebnis einer Kommission bringen, die sich im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Verbot der sogenannten Konversionstherapie beschäftigt hat. Ist Homosexualität heilbar?

Dummes Zeug, Homosexualität ist keine Krankheit und daher auch nicht behandlungsbedürftig. Dazu hätte es eigentlich kein weiteres Gutachten gebraucht. Offenbar aber doch, weil es immer noch Menschen gibt, die Menschen von dieser Neigung befreien wollen – aus religiösen, aus weltanschaulichen, aus vermeintlich medizinischen Gründen.

In der Kommission kamen Menschen zu Wort, die sich einer solchen „Therapie“ unterzogen haben. Sie erzählten von Isolation und Elektroschockbehandlung. Alles Fälle für den Staatsanwalt.

Da bedarf es kaum noch einer Diskussion: Ein gesetzliches Verbot aller Konversionsverfahren ist richtig, um diesem Spuk ein Ende zu machen. Einige Bundesländer und die Grünen fordern das seit Jahren. Auch der Weltärztebund und die Mehrzahl der Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland vertreten hier eine klare Position.

Wir nehmen Minister Spahn beim Wort: „Ich bin für ein Verbot dieser Therapie.“

Lesen Sie dazu auch: Spahn stellt Gutachten vor: Verbot von Konversionstherapien rechtlich möglich

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