Kommentar
EU-Staaten können voneinander lernen
Der EU-weite Mangel an Organspendern ist, gemessen am Bedarf, erschreckend. Es ist daher richtig, dass die EU Möglichkeiten auslotet, wie sich die Spendenbereitschaft erhöhen und zugleich die Sicherheit von Organtransplantationen verbessern lässt. Dieses Recht steht ihr nach dem EG-Vertrag zu. Zu begrüßen ist auch, dass die Kommission auf eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten setzt.
So machen Länder wie Spanien und Belgien vor, wie es gelingen kann, die Zahl der Organspenden zu erhöhen: durch Informationskampagnen und die Einsetzung von Transplantationsbeauftragten, die geschult darin sind, potenzielle Organspender zu erkennen, Angehörige zu betreuen und durch gezielte Motivation das Engagement von klinischen Einrichtungen zu erhöhen, Organspenden vorzunehmen und zu melden.
Von solchen Beispielen kann auch Deutschland noch lernen. Die deutsche Transplantationsmedizin wiederum könnte anderen Ländern hinsichtlich Sicherheit und Qualität als Vorbild dienen.
Ein europäisches Regelwerk darf aber nicht dazu führen, dass bewährte Strukturen in Bürokratie ersticken. Damit wäre der Transplantationsmedizin ebenso wenig gedient, wie den Patienten, die dringend auf ein Organ warten.
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