Widerspruchslösung
Erfolgreiche Online-Petition
BERLIN. Eine Onlinepetition zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden haben über 80.000 Menschen gezeichnet. Die Unterschriften sind am Dienstag im Bundesgesundheitsministerium (BMG) übergeben worden.
Der Ministerialrat im BMG, Markus Algermissen, wollte sich nach Angaben der Initiatoren zwei Stunden Zeit nehmen, um sich die Argumente für eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes anzuhören.
Die Initiatoren, selbst Betroffene, erhoffen sich von der Widerspruchslösung eine höhere Zahl an Organspendenund eine kürzere Wartezeit auf eine Transplantation. (chb)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


