Pflegeversicherung: Reform kommt nur langsam in Fahrt

Die Reform der Pflege verzögert sich bis Mitte 2012. Knackpunkte sind die Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Höhe des künftigen Beitragssatzes.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die Pflege in den eigenen vier Wänden aber auch in Heimen wird künftig teurer - die Finanzierung bleibt unklar.

Die Pflege in den eigenen vier Wänden aber auch in Heimen wird künftig teurer - die Finanzierung bleibt unklar.

© Klaus Rose

BERLIN. Ein neues Pflegegesetz erwarten Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen erst für das erste Halbjahr 2012. Eckpunkte werde die Regierung noch in diesem Sommer vorlegen, sagte der neue gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Heinz Lanfermann.

Der ursprüngliche Fahrplan hatte vorgesehen, das Gesetz zum Jahresanfang 2012 in Kraft zu setzen. Knackpunkte sind die Formulierung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und vor allem die Finanzierung.

Bei einer von der Barmer GEK ausgerichteten Diskussionsveranstaltung gingen alle Beteiligten davon aus, das das Gesetz jährliche Mehrkosten von etwa vier Milliarden Euro verursachen werde. Das bedeute einen Aufschlag von 0,4 Beitragsprozenten auf aktuellen Satz von 1,95 Prozent (2,2 Prozent für Kinderlose).

Lanfermann sagt Beitragssatz von mehr als fünf Prozent voraus

Lanfermann sagte voraus, dass der Beitragssatz in den kommenden 40 Jahren voraussichtlich auf mehr als fünf Prozent steigen werde. Das Gesundheitsministerium hat sich bislang nicht zu den Kosten geäußert.

Zunächst müsse der Umfang der neu auf die Pflegeversicherung zukommenden Aufgaben geklärt werden. Gutachten haben bereits eine Spanne von 900 Millionen bis 3,7 Milliarden Euro in den Raum gestellt.

Zusätzliche Kosten werden vor allem die Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes, Leistungen für pflegende Angehörige und der geplante Aufbau eines Kapitalstocks verursachen.

Dass Pflegebedürftigkeit sich nicht nur aus körperlichen Beeinträchtigungen rührt, sondern künftig auch Betreuungsbedarf zum Beispiel aufgrund von Demenz berücksichtigen müsse, darüber sind sich die Fraktionen einig.

Unterschiedliche Positionen bei CDU und SPD

Anders sieht es beim Aufbau einer Kapitalreserve aus, die die in einigen Jahren erwartete sprunghafte Zunahme von Pflegebedürftigen auffangen soll. Die CDU sage ja zur "Demografiereserve", betonte der pflegepolitische Sprecher der Unionsfraktion Willi Zylajew.

Der einzelne Beitragszahler müsse einen individualisierten Anspruch auf dieses Guthaben erhalten, sonst gebe es keine Chance, das Geld vor dem Zugriff von Verbandsfunktionären zu retten.

Die Gegenposition formulierte Hilde Mattheis, Pflegeexpertin der SPD-Fraktion. Die Reserve solle über den Beitragssatz in einer solidarisch finanzierten Pflegeversicherung aufgebaut werden.

Dazu solle auch die private Pflegeversicherung eine Ausgleichszahlung aus ihren Rückstellungen leisten, da sie vom Aufbau der Pflegeinfrastruktur der gesetzlichen Pflegeversicherung profitiere. Als SPD sei man noch nicht positioniert, weil man noch über das Konzept der Bürgerversicherung diskutiere.

Die Pflegefinanzierung in eine Bürgerversicherung einbinden will auch die Linke. Ihre pflegepolitische Sprecherin Kathrin Senger-Schäfer schlug vor, dafür mittelfristig die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen und Beiträge auch auf Gewinne aus Kapitalanlagen zu erheben.

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