Pflegestärkungsgesetz II

Milliarden mehr für die Pflege

Die Eckpunkte für das Pflegestärkungsgesetz II liegen auf dem Tisch: Neben einer Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und neuer Begutachtungsregeln will die große Koalition Milliarden Euro mehr ins System pumpen als bisher bekannt.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Die Koalition pumpt Milliarden Euro mehr in die Pflege als bisher bekannt war.

Die Regierung rechnet zudem damit, dass der am Montagabend vorgestellte Entwurf für die Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und neuer Begutachtungsregeln etwa 500.000 Menschen zusätzlich Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung sichert.

Der Gesetzentwurf markiere einen Meilenstein für Lebensqualität und Teilhabe pflegebedürftiger Menschen, hieß es in den Regierungskoalitionen.

"In Zukunft werden die Potenziale Pflegebedürftiger besser erfasst und mit klaren Leistungsansprüchen hinterlegt", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis.

Zu den rund sechs Milliarden Euro im Jahr, die sich aus der bereits beschlossenen Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Punkte auf 2,55 Prozent ab Januar 2017 (2,8 Prozent für Kinderlose) ergeben, kommen einmalig 4,4 Milliarden Euro dazu.

Dieses Geld soll aus der Reserve der Pflegeversicherung kommen und auf die kommenden drei bis fünf Jahre verteilt werden. Das geht aus dem Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Die Rücklage der Pflegeversicherung beträgt derzeit rund 6,5 Milliarden Euro, Tendenz steigend. Drei Milliarden Euro sind als Reserve gesetzlich vorgeschrieben.

Regierung: Keinem geht‘s schlechter

Veränderungen bei den Pflegeleistungen

Pflegeleistungen alt, ambulant/stationär

Pflegestufe 0: 123 / 231 Euro

Pflegestufe 1: 244 / 1064

Pflegestufe 2: 458 / 1330

Pflegestufe 3: 728 / 1612

Pflegeleistungen neu gemäß Gesetzentwurf, Veränderungen möglich:

Pflegegrad 1: 125 / 125 Euro

Pflegegrad 2: 316 / 770

Pflegegrad 3: 545 / 1262

Pflegegrad 4: 728 / 1775

Pflegegrad 5: 901 / 2005

Die Entnahme soll den rund 2,6 Millionen Pflegeversicherten zu gute kommen, die derzeit Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung beziehen. Das zusätzliche Geld soll absichern, dass sie durch die anstehende Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht schlechter gestellt werden.

Die Reform sieht vor, dass sich Bezieher von Leistungen auch nach den neuen Regeln von den Medizinischen Diensten der Krankenkassen begutachten lassen können. Regierungskreise betonen, dass die Neubegutachtung nicht dazu führen könne, dass jemand anschließend weniger Geld erhalte als heute.

Mit diesen Regeln versucht das Gesundheitsministerium, ein Versprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel umzusetzen, dass die Reform niemanden benachteiligen solle.

Mit der Reform werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Das neue Begutachtungsverfahren soll nicht mehr vornehmlich auf die Zeit abstellen, die die Pflege für einen Patienten aufwenden muss, sondern dessen Fähigkeiten einbeziehen, sich selbstständig im Alltag zu bewegen.

Dieser verengte Blickwinkel habe dazu geführt, dass Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen bislang seltener höhere Pflegestufen erreichen als Menschen mit körperlichen Gebrechen, heißt es im Referentenentwurf des Gesetzes.

Mit der Reform sollen somit auch Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, voll in die Soziale Pflegeversicherung einbezogen werden.

Bereits seit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz von 2001 erhalten Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz Leistungen aus der Pflegeversicherung, aber weniger als vornehmlich somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige.

"Ehrgeizig und sportlich"

Das Gesetz soll im August vom Kabinett ins parlamentarische Verfahren geleitet werden. Noch in diesem Jahr soll der Bundestag es verabschieden, damit es, wie angekündigt, 2017 in Kraft treten kann. Diese Pläne seien "ehrgeizig und sportlich", kommentierten Regierungskreise die Agenda.

Das Gesetz werde seine Wirkung allerdings erst dann entfalten, wenn es in den Pflegeheimen angekommen sei. Deshalb werde man Tempo machen, hieß es in der Koalition.

Konkret soll die Neueinstufung so ablaufen: Patienten, die auf eine Neubegutachtung verzichten, werden dem nächst einem höheren Pflegegrad zugeordnet. Ein Patient mit körperlichen Beeinträchtigungen in Pflegestufe eins, der zu Hause ambulant gepflegt wird, erhält heute 244 Euro.

Im neuen System steigt er in den Pflegegrad zwei ein, der mit 316 Euro dotiert sein soll. Leidet ein Patient an einer Demenz und ist zur Zeit wegen des Fokus' auf seine körperlichen Schwächen in Pflegestufe 1 eingeordnet, macht er unter dem neuen Verfahren einen Sprung in den Pflegegrad drei.

Er würde dann ausweislich des Gesetzentwurfes statt 244 Euro künftig 545 Euro erhalten.

Deckel für Eigenbeteiligungen

Am anderen Ende der Skala erhalten schwerkranke Patienten, die stationär gepflegt werden, in der Pflegestufe drei derzeit 1612 Euro. Künftig sollen sie im Pflegegrad fünf 2005 Euro erhalten.

Die Eigenbeteiligungen im stationären Sektor sollen künftig gedeckelt werden. Im Bundesdurchschnitt sollen sie bei rund 580 Euro liegen. Dabei kann es regional zu Abweichungen kommen. Im bisherigen Verfahren mussten im Schnitt bis zu 900 Euro zugeschossen werden.

Die Pflegebedürftigkeit wird künftig anhand von sechs gewichteten Modulen bestimmt.

Dazu zählen die Mobilität, das Verstehen und Reden, psychische Problemlagen wie Unruhe in der Nacht, der Grad der Selbstversorgung beim Waschen, Essen und Trinken, der Grad der Selbstständigkeit bei der Einnahme von Medikamenten oder der Blutzuckermessung sowie der Umgang mit Gehhilfen und die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Der große Sprung

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