Mutter-Kind-Kuren

Anspruch auf Beratung gefordert

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BERLIN. Einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Beratung vor und nach einer Mutter-Kind- oder einer Vater-Kind-Kur hat das Müttergenesungswerk (MGW) gefordert. Trotz steigenden Bedarfs und einer hohen Zahl an Beratungen sinke das kostenlose Beratungsangebot bei den Wohlfahrtsverbänden stetig, teilte das Werk mit.

Der Grund sei, dass es keine öffentliche Finanzierung und auch keine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Beratungsstellen gebe.

Anne Schilling, Geschäftsführerin des MGW, betonte, Kuranträge über Beratungsstellen wiesen „eine hohe Erfolgsquote“ auf. „Durch ihre Kompetenz und ihren Einblick erreichen die Beraterinnen und Berater eine deutlich geringere Ablehnungsquote“, so Schilling.

In Beratungsstellen im MGW-Verbund liege die Quote der abgelehnten Anträge seit drei Jahren konstant bei elf Prozent, sagte Schilling. „Dies zeigt die hohe Bedeutung der Beratungsstellen bei der kostenlosen Unterstützung der betroffenen Mütter und Väter.“

Bei negativ beschiedenen Kuranträgen würden die Beratungsstellen Eltern überdies beim Widerspruch unterstützen. „Dies zahlt sich aus“, sagte Schilling. 70 Prozent der Widersprüche seien vergangenes Jahr erfolgreich verlaufen.

Nach Angaben des MGW wurden im Vorjahr insgesamt 131.000 Mütter und 6000 Väter in rund 1200 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im Verbund des MGW beraten. (hom)

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