Neues IV-Projekt

Hausärzte und Diabetologen an einem Strang

Mit der "Versorgungslandschaft Diabetes" als Integrationsprojekt mit Diabetologen in Klinik und Praxis hat der Hausärzteverband eine neue Strategie gegen die Volkskrankheit Diabetes entwickelt.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Feststellung des Fußstatus' ist obligatorisch.

Feststellung des Fußstatus' ist obligatorisch.

© Klaro

NEU-ISENBURG. Die Ziele sind ambitioniert: Hausärzte und diabetologische Schwerpunkteinrichtungen in der ambulanten und stationären Medizin sollen sich stärker vernetzen, Diabetikern wird eine umfassende spezialisierte Betreuung unter Koordination des Hausarztes angeboten, wobei auch psychosoziale Faktoren einbezogen werden, das Arznei-, Heil- und Hilfsmittel-Management sollen verbessert werden.

Dazu haben der Hausärzteverband, die Versorgungslandschaft Diabetes in Kooperation mit den Bundesverbänden der Diabetologen in Praxis und Klinik ein Integrationsprojekt entwickelt, das jetzt den Krankenkassen als Vertrag angeboten wird.

Hausärzte müssen dazu Teilnehmer eines Vertrags zur hausarztzentrierten Versorgung nach Paragraf 73 b sein: von da aus können sie Diabetiker in das Integrationsprojekt einschreiben.

Beteiligt sind ferner diabetologische Schwerpunkte in Klinik und Praxis, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: das DDG-Zertifikat Stufe 1, nach zwölf Monaten das Zertifikat der Stufe 2, Teilnahme am DMP Diabetes mellitus, Ausstattung mit einer vertragsspezifischen Software.

Individuelle Ziele für Patienten

Bei Patienten mit Diabetes Typ 2 über nimmt der Hausarzt die therapeutische Grundbetreuung und Koordination. Er ist zuständig für die Eingangsdiagnostik - Anamnese, körperliche Untersuchung einschließlich Fußstatus, Erhebung der Laborwerte und die Veranlassung einer augenärztlichen Untersuchung. Ferner überprüft er den Schulungsstand seiner Patienten.

Kernstück ist ein Behandlungsvertrag mit dem Patienten, in dem individuelle Behandlungsziele festgelegt werden. Ob diese erreicht werden, unterliegt einem permanenten Monitoring; dabei werden auch psychosoziale Komponenten wie die berufliche und familiäre Situation einbezogen.

Werden Behandlungsziele verfehlt, wird unverzüglich eine diabetologische Schwerpunkteinrichtung in die weitere Behandlung einbezogen. Grundsätzlich ist dabei eine konsiliarische Erörterung zwischen dem Hausarzt und dem Facharzt vorgesehen, insbesondere auch bei der Medikation und Behandlungsplanung, bei der Umstellung der Medikation und nach einer Neueinstellung durch eine Schwerpunkteinrichtung.

Generell unterstützt der Hausarzt den Versicherten bei der Terminvereinbarung mit der spezialisierten Versorgungsebene.

Patienten mit Diabetes Typ 1 werden grundsätzlich von der fachärztlichen Ebene aus behandelt. Der Hausarzt hat aber eine Mitbehandlungsfunktion und übernimmt vor allem das Monitoring der individuellen Zielwerte.

Hohe Komplikationskosten

Umfangreiche Anlagen zum Vertrag regeln die Verpflichtungen der diabetologischen Schwerpunkte, insbesondere auch bei der Festlegung der patientenindividuellen Zielwerte oder wenn diese verfehlt werden. In jedem Fall ist eine Rückkoppelung mit dem behandelnden Hausarzt in einem Konsil sowie in Arztbriefen vorgesehen.

Die effektive Behandlung von Patienten mit Diabetes, insbesondere beim Typ 2, gilt wegen der oftmals unbefriedigenden Adhärenz, als schwierig.

Angesichts einer steigenden Prävalenz von Altersdiabetes auch in der jüngeren Bevölkerung ist dies eine der großen medizinischen Herausforderungen mit einer hohen Gesellschaft und ökonomischen Relevanz.

Immer mehr Menschen sind betroffen, die noch im Berufsleben stehen und bei denen es gilt, ihre Arbeitsfähigkeit zu sichern.

Außerdem stehen den eher mäßigen direkten Behandlungskosten bei Diabetes hohe Aufwendungen im Fall von Komplikationen gegenüber, die nicht selten eine Folge zu später oder wenig stringenter Behandlung im Frühstadium sind. Frühberentung oder Pflege belasten dann auch neben der Krankenversicherung andere Sozialversicherungszweige.

Versorgungslandschaft

Hinter dem Label "Versorgungslandschaft" verbirgt sich ein systematisches Konzept für eine Integrationsversorgung nach Paragraf 140a ff. Entwickelt wurden die Verträge gemeinsam vom Hausärzteverband, Facharztgruppen in Klinik und Praxis sowie aus der Pflege für fünf Indikationen: Rheuma, Diabetes, Schmerz, Demenz und Pflege.

Alle IV-Versorgungsprojekte setzen auf Hausarztverträgen nach Paragraf 73 b auf, an denen Hausärzte teilnehmen und die betreffenden Patienten eingeschrieben sind.

Vertragsinhalte sind Qualifikationsanforderungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, sowie die konkrete Beschreibung von Behandlungspfaden, Zielbeschreibungen, Interventionsverpflichtungen und gegenseitigen Überweisungsmodalitäten insbesondere dann, wenn Patienten individuell vereinbarte Behandlungsziele nicht erreichen.

Die Prozesssteuerung in allen indikationsbezogenen Verträgen ist nach einheitlichen Prinzipien gestaltet. Auf diese Weise erhoffen sich die Initiatoren dieses neuartigen Vertragsangebots, dass die bei bislang oft kleinteiligen Projekten zur Integrationsversorgung hohen Management- und Administrationskosten vermieden werden können.

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