Wo fängt Sterbehilfe an, und wo hört Palliativmedizin auf?

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In der britischen Ärzteschaft und bei Patienten in Großbritannien hat der Fall Craig Ewert eine neue Ethikdebatte ausgelöst. Zugleich ist die Londoner Regierung unter Druck geraten, Gesetze, die die Sterbehilfe unter Strafe stellen, zu reformieren.

Bei der Diskussion geht es um zwei Fragen: Sollten die aus dem Jahre 1961 stammenden Gesetze, die Sterbehilfe mit Gefängnisstrafen von bis zu 14 Jahren belegen, reformiert werden? Und: Ist es akzeptabel, den Suizid im Fernsehen zu zeigen?

Viele Medizin-Ethiker haben sich gestern zu Wort gemeldet. Sie wiesen darauf hin, dass in den vergangenen Jahren mehr als 100 Patienten aus Großbritannien in die Schweiz gereist seien, um dort ihr Leben vorzeitig zu beenden. Obwohl alle Patienten von Angehörigen oder Freunden begleitet wurden und diese Begleiter theoretisch laut britischem Gesetz eine Straftat begingen, wurde bis heute niemand dafür strafrechtlich belangt.

Allerdings weisen ärztliche Berufsverbände darauf hin, dass eine Strafverfolgung "jederzeit möglich" sei. Das bringe auch Ärzte in ein Dilemma, weil "niemand genau weiß, wo Palliativmedizin aufhört und wo Sterbehilfe anfängt". Die Ärzte verlangen vom Gesetzgeber klarere Vorgaben. "Die Grauzone ist unbefriedigend", so eine Sprecherin des Ärztebundes British Medical Association.

Ein Sprecher der Anti-Sterbehilfeorganisation "Care Not Killing" sagte: "Das Problem ist, dass sich unsere Gesellschaft an die Idee gewöhnen könnte, bestimmte Lebensformen sind nicht lebens- und erhaltenswert."

Arndt Striegler

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