Gesetzentwurf sieht vor

Ärzten soll Suizidbeihilfe erlaubt sein

Der Bundestag hat am Mittwoch das Palliativgesetz in erster Lesung beraten. Fast zeitgleich stellten Parlamentarier einen Antrag vor, der Ärzten die Suizidbeihilfe ausdrücklich erlauben soll.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Sterbebeihilfe ja oder nein? Das Thema spielt im politischen Berlin derzeit eine große Rolle.

Sterbebeihilfe ja oder nein? Das Thema spielt im politischen Berlin derzeit eine große Rolle.

© Laz'e-Pete / fotolia.com

BERLIN. Eine Regelung im Zivilrecht soll Ärzten ausdrücklich die Suizidbeihilfe erlauben. Darauf zielt ein Gesetzentwurf von Abgeordneten um den Vizepräsidenten des Bundestags Peter Hintze (CDU), Dr. Carola Reimann (SPD) und Professor Karl Lauterbach (SPD).

Ziel sei es, Ärzte vor strafrechtlicher Verfolgung und dem Entzug der Approbation zu schützen, die todkranken Patienten in aussichtsloser Lage aus freien Stücken helfen möchten. In zehn der 17 Ärztekammerbezirke sehen die Berufsordnungen Sanktionen gegen Ärzte vor, die Suizidbeihilfe leisten.

"Wir wollen eine gesetzgeberische Grundentscheidung schaffen, die das Berufsrecht aushebelt", so der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka. Ziel sei unbedingte Rechtssicherheit für Ärzte.

"Ans Krankenbett gehören keine Staatsanwälte"

"Unser Antrag ist der einzige Gruppenantrag, der auf das Strafrecht verzichtet", sagte Hintze bei der Vorstellung des Entwurfes am Mittwoch in Berlin. "Ans Krankenbett gehören Angehörige und Ärzte, keine Staatsanwälte", so Hintze.

Der Antrag knüpft den assistierten Suizid durch einen Arzt an Bedingungen. Der geplante Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch soll volljährigen, voll einwilligungsfähigen Menschen, die an einer unmittelbar zum Tode führenden Krankheit leiden, erlauben, ihren Arzt um Hilfe beim Suizid zu bitten.

Zuvor sollen die Ärzte ihre Patienten über alle palliativmedizinischen Möglichkeiten aufgeklärt haben. Zudem soll ein weiterer Arzt die Diagnose bestätigen. Der Vorschlag konkurriert mit bislang vier weiteren Gesetzesentwürfen zur Regelung der ärztlichen und der geschäftsmäßig organisierten Suizidbeihilfe.

Das Angebot richte sich an die wenigen Patienten, denen mit palliativmedizinischen Methoden nicht geholfen werden könne, warb Professor Karl Lauterbach für den Entwurf. Es gebe zudem in seltenen Fällen eine "subjektive Unerträglichkeit des Sterbeprozesses".

Das seien ebenfalls Probleme, die Palliativmedizin nicht lösen könne.

Lob in der Bundestags-Debatte

Mehrere Abgeordnete hoben darauf ab, dass der Staat sich an dieser Stelle nicht mit strafbewehrten Verboten einmischen solle. Es sei grotesk und anmaßend, wenn der Staat den Menschen aufzwingen wolle, was sie am Lebensende zu ertragen hätten.

Unmittelbar bevor Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Hospiz- und Palliativgesetz am Mittwochmittag in den Bundestag einbrachte, äußerten sich Vertreter des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes.

Die Multiprofessionalität der SAPV-Teams müsse gesetzlich garantiert werden, forderte der Vorstandsvorsitzende des DHPV, Professor Winfried Hardinghaus. Es drohe aber eine "SAPV-light", wenn der Gesetzgeber versuche, die Lücken in der SAPV-Versorgung mit Hilfe der hausarztzentrierten Versorgung zu schließen.

Der Gesetzentwurf erhielt in der Debatte im Bundestag Lob. Viele Abgeordnete wiesen aber auf Versorgungslücken hin. So gebe es in mittelgroßen Kommunen ohne Hospize noch keine Lösung für Investitionen in diese Einrichtungen, so Dr. Harald Terpe von den Grünen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Auf Leben und Tod

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Umfrage aus Deutschland

Wie Hausärzte mit der Anfrage nach Suizidassistenz umgehen

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

© Aleksandr | colourbox.de

Fatal verkannt

Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

© polkadot - stock.adobe.com

Vitamin-B12-Mangel

Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
B12-Mangel durch PPI & Metformin

© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Achtung Vitamin-Falle

B12-Mangel durch PPI & Metformin

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
Kommentare
Claus F. Dieterle 18.06.201520:19 Uhr

Grundgesetz

In der Präambel des Grundgesetzes wird die Verantwortung vor Gott genannt und 2.Mose 20,13 enthält das Gebot "Du sollst nicht töten".

Dr. Wolfgang P. Bayerl 18.06.201508:42 Uhr

wenn das so weitergeht, werden die Ärzte irgendwann zum Töten gezwungen.

Und wehe wir machen das dann nicht so "stromlinienförmig multiprofessionell" wie "man" sich das von wem auch immer halt wünscht, dann ist das vermutlich strafbare Körperverletzung.

Thomas Sitte 18.06.201507:11 Uhr

Sterbehilfe? Tötungshilfe!

Der Titel und auch das Bild des Aufmachers des Sinusrhythmus-EKGs, das plötzlich in eine Null-Linie übergeht, suggerieren, dass es wie MdB Hintze vernebelnd formuliert "in einer medizinisch aussichtslosen Situation eine verantwortliche Gewissensentscheidung treffen möchten, um ihrem tödlich erkrankten Patienten ein sanftes Entschlafen zu ermöglichen". Das sanfte Einschlafen gelingt jedem Anästhesisten bei jedem Patienten ohne jede Gesetzesänderung und ohne Leben zu verkürzen.

Worum es hier geht, ist nicht "Sterbehilfe" sondern Beihilfe zur Selbsttötung. Warum dann die Euphemismen? Warum nicht ehrlich von einer "Tötungshilfe" sprechen. Denn das "Sterben" ist ein passiver Prozess der uns allen irgendwann geschieht, ob wir wollen oder nicht.

Stünde es einer fachlich fundierten Berichterstattung nicht an, hier auch einmal Begriffsklarkeit zu schaffen?

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Eszopiclon verbesserte signi?kant beide polysomnographisch bestimmten primären Endpunkte: Schla?atenz (a) und Schlafe?zienz (b)bei älteren Patienten mit chronischer primärer Insomnie (jeweils p0,05)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziet nach [20]

Behandlungsbedürftige Schlafstörungen bei älteren Menschen

Schlafstörungen können typische Altersprozesse triggern und verstärken

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: HENNIG Arzneimittel GmbH & Co. KG, Flörsheim
Mehr als Schutz für die Atemwege

© Springer Medizin Verlag GmbH

Influenza-Impfung

Mehr als Schutz für die Atemwege

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Sylvia Kotterba

© [M] Privat; dule964 / Fotolia; alice_photo / Fotolia

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Krankhaft müde: Welche Folgen kann das für Betroffene haben?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar