Bundesverfassungsgericht
Sorge um Befangenheit bei Peter Müller
KARLSRUHE. Über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung wird der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht in gewohnter Besetzung entscheiden.
Der ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller, seit einigen Jahren Mitglied des Zweiten Senats, wird aus Sorge, dass ihm von Verfahrensbeteiligten Befangenheit vorgeworfen werden könnte, nicht an der Entscheidung mitwirken.
Müller habe sich vor seiner Wahl zum Bundesverfassungsrichter in seiner Funktion als CDU-Ministerpräsident "in einer klaren inhaltlichen, das nunmehr anhängige Verfahren unmittelbar betreffenden Art und Weise positioniert und einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der in weiten Teilen mit der verfahrensgegenständlichen Gesetzesfassung übereinstimmt", heißt es in einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag.
Maßstab für die Sorge um die mögliche Befangenheit sei nicht, ob ein Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist, sondern ob Verfahrensbeteiligte bei Würdigung aller Umstände Anlass haben könnten, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Eine solche Konstellation liege hier vor.
Per Los werde nun ein Richter des Ersten Senats bestimmt, der Müllers Platz bei diesem Verfahren einnimmt. Der neue Paragraf 217 im Strafgesetzbuch verbietet Sterbehilfe als Dienstleistung. Dagegen sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.
Peter Müller war von 1999 bis 2011 Ministerpräsident des Saarlandes. Seit Dezember 2011 ist er Richter am Bundesverfassungsgericht. (chb)