Im Zweifelsfall schützt die Leistungsbegrenzung vor roten Zahlen

NEU-ISENBURG (maw). Niedergelassene Fachärzte kämpfen mit einem schier unlösbaren Problem: Je nach Fachrichtung gehen ihre - oft mit hohen Kosten verbundenen - Leistungen zu Lasten der Regelleistungsvolumina (RLV). Sie zählen daher meist nicht zu den Gewinnern der aktuellen Honorarreform.

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Die niedergelassenen Fachärzte gehören nach Ansicht des Abrechnungsexperten Dr. Dr. Peter Schlüter zu den eindeutigen Verlierern der gegenwärtigen Honorarreform. Vor allem die Tatsache, dass sie - je nach Fachgruppe - fast alle Leistungen innerhalb des Regelleistungsvolumens erbringen müssen, lasse ihnen wenig Spielraum, so Schlüter.

Apparateleistungen führen rasch in die Kostenfalle

"Fachärzten fehlen die Zusatzbudgets, die Hausärzten noch einen gewissen Freiraum ermöglichen", analysiert Schlüter. Hausärzte erhalten neun qualitätsgebundene Zuschläge. Die meisten Facharztgruppen stehen hingegen ohne jeden zusätzlichen Honorartopf da.

Vor allem Fachärzte wie Internisten, die viele apparategestützte Leistungen im Praxisspektrum hätten, müssten aufpassen, so Schlüter, dass sie nicht zu viele Anwendungen erbringen. Als Beispiel nennt Schlüter die kostenintensive Gastroskopie. "Ab einem gewissen Punkt müssen Internisten dann zu der Maßnahme der Mengenbegrenzung greifen, um überhaupt noch kostendeckend arbeiten zu können", empfiehlt er mit Blick auf die Material- und Personalkosten, die ab einem bestimmten Punkt nicht mehr über das RLV abgedeckt seien. Wie Schlüter ergänzt, dürfe dabei die Rationierung allerdings nur dann erwogen werden, wenn die Praxis überlastet sei.

Eine andere Möglichkeit sei es, Patienten zur notfallmäßigen Inanspruchnahme in die Klinikambulanzen zu schicken. Dies liege außerhalb des RLV. Allerdings schnitten sich die Fachärzte mit dieser Vorgehensweise unter Umständen ins eigene Fleisch. Denn bei der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung fließe dann wieder mehr Geld aus dem Niedergelassenen-Bereich in die Klinik. Ein weiterer Ausweg sei, wo dies vertretbar ist, Leistungen als IGeL anzubieten.

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