RLV: Die Gewinner

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Kleine Stadtpraxen profitieren dann von der Honorarreform, wenn sie nur über ein kleines Leistungsspektrum verfügen. Da nur wenige Sonderleistungen erbracht werden, fallen auch nur geringe Kosten - für Material und Personal - an. Werden zudem nur wenige oder gar keine Hausbesuche vorgenommen, wird so auch das RLV nicht belastet, mit dem die geplanten Hausbesuche abgegolten sind. Hausbesuche zur Unzeit belasten hingegen nicht das Budget. Besonders in urbanen Strukturen können Patienten den organisierten Notfalldienst in Anspruch nehmen. Eine hohe Überweisungsaktivität - zum Beispiel an einen Kardiologen für ein EKG - an fachärztliche Kollegen strapaziert das Budget nicht. (maw)

Hohe Fallzahl, kleines Spektrum

Fallzahlstarke Praxen mit einem kleinen Leistungsspektrum gehören noch deutlicher zu den Reformgewinnern. Durch die begrenzte Leistungspalette halten sich die Material- und Personalkosten in Maßen. Die hohe Fallzahl war in der bisherigen Honorarsystematik nicht in jeder Kassenärztlichen Vereinigung abgebildet, so dass die fallzahlstarken Praxen ihr Budget nicht immer ausschöpfen konnten. Nun profitieren diese Praxen mit der hohen Anzahl an Patienten davon, dass für jeden einzelnen die Versichertenpauschale - und bei den entsprechenden Voraussetzungen - auch der Morbiditäts-Zuschlag abgerechnet werden kann, soweit dieser im Rahmen des Regelleistungsvolumens liegt. (maw)

Osten profitiert von der Angleichung

Generell zählen die Hausarztpraxen in den Neuen Bundesländern zu den Gewinnern der jüngsten Honorarreform. Durch die lange geforderte Angleichung der Vergütung auf West-Niveau erfahren die Praxiskassen per se schon einen ordentlichen finanziellen Auftrieb. Je nach Praxisstruktur ergeben sich aber auch graduelle Abstufungen, wenn nur der Nettogewinn durch die Nivellierung betrachtet wird. Landarztpraxen zum Beispiel müssen bei den Gewinnern im Vergleich zu ihren Kollegen in der Stadt Abstriche hinnehmen. Dies erklärt sich zum Beispiel durch teilweise niedrige Wegepauschalen für lange Strecken bei Hausbesuchen. Die Besuche wiederum sind im Regelleistungsvolumen enthalten. (maw)

Junge Patienten, wenige Leistungen

Praxen mit einem überwiegend jungen Patientenstamm profitieren in großem Maße davon, dass ihre Leistungen von den jungen Patienten nur in geringem Umfang in Anspruch genommen werden.

So rechnen sie für alle Patienten die Grund- oder Versichertenpauschale ab, ohne jedoch weitere Leistungen erbringen zu müssen, die zu Lasten des jeweiligen Regelleistungsvolumens gehen könnten, wie dies zum Beispiel bei älteren Patienten oft der Fall ist.

Zudem verfügen diese Arztpraxen nur über ein sehr begrenztes Leistungsspektrum und erbringen nur eine überschaubare Zahl an geplanten Hausbesuchen. Beides belastet das Regelleistungsvolumen nicht besonders. (maw)

Vorteil gemeinsame Berufsausübung

Berufsausübungsgemeinschaften mit mehreren Ärzten gehören dann zu den Gewinnern der Honorarreform, wenn sie über kein all zu großes Leistungsspektrum verfügen. Der Vorteil besteht darin, dass die Abrechnung der erbrachten Leistungen jetzt flexibler handhabbar ist. So können zum Beispiel die einzelnen Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder großen fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen die Leistungen für die Abrechnungen von Arzt zu Arzt innerhalb der Berufsausübungsgemeinschaft verschieben, ohne sie selbst erbracht zu haben. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass diese Berufsausübungsgemeinschaften über ein gemeinsames Budget verfügen. (maw)

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