RLV: Die Verlierer

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Praxen mit einem großen Leistungsspektrum haben das Problem, dass sie ihre Fallwerte oft schon mit der Abrechnung der Grund- oder Versichertenpauschale ausgeschöpft haben. Hausärzte haben hier im Vergleich zu Fachärzten zwar noch die Möglichkeit, Leistungen aus den neun Zusatzbudgets für qualitätsgebundene Leistungen abzurechnen. Doch um diese Budgets voll auszuschöpfen, müssten sie so viele Leistungen erbringen, dass dies in der Realität fast gar nicht machbar erscheint. Fachärzten dagegen steht nicht die Vielfalt an Budgets ihrer Hausarztkollegen zur Verfügung. Sie können nur für die diagnostische Radiologie auf ein zusätzliches Honorarvolumen zurückgreifen. (maw)

Landarztpraxen mit vielen Hausbesuchen

Qualifizierte Hausarztpraxen -vor allem, wenn sie auf dem Land sind - mit einem hohen Hausbesuchsbedarf zählen zu den Verlierern der aktuellen Honorarreform. Da die geplanten Hausbesuche zu Lasten des Regelleistungsvolumens gehen, ist das Budget schnell ausgeschöpft, wenn Patienten regelmäßig zu Hause oder im Pflegeheim besucht werden. Hier kommt zum Beispiel in Bayern erschwerend hinzu, dass mit der zeitgleich zur Honorarreform erfolgten Kündigung der Strukturverträge die vorher extrabudgetär veranlagte Honorierung der geplanten Hausbesuche für Hausärzte gestrichen wurde. Landarztpraxen müssen also versuchen, weiteres Geld über die neun Zusatzbudgets zu generieren. (maw)

Praxen mit sehr hohen Fallzahlen

Hausarztpraxen mit hoher Fallzahl verlieren in den meisten KVen im Vergleich zu vorher durch die Abstaffelung des Fallwerts. Das heißt, dass die Praxen bei einer Fallzahl, die bis zu 150 Prozent des Fachgruppendurchschnitts heranreicht, mit festen Euro-Preisen je Patient und Quartal vergütet werden. Beträgt die Fallzahl zwischen 150 und 170 Prozent des Fachgruppendurchschnitts, so werden die Patienten, die die Marke von 150 Prozent überschreiten, mit einer Abstaffelung von 25 Prozent belegt. Liegt die Fallzahl zwischen 170 und 200 Prozent, so werden die Patienten ab der 170-Prozent-Marke mit einer Abstaffelung von 50 Prozent belegt. Ab 200 Prozent beträgt der Abschlag 75 Prozent. (maw)

Praxen mit viel Medizintechnik

Praxen mit hoher technischer Ausrüstung und einem hohen Rentneranteil müssen ebenfalls Honorareinbußen hinnehmen. Bei den Rentnern schlägt der Morbiditäts-Zuschlag, der zur Versichertenpauschale hinzukommt, auf das Budget durch, da er zu Lasten des Regelleistungsvolumens geht. Hausärzte können sich zum Ausweg aus der Situation überlegen, nur noch Befunde zu machen und die Patienten an fachärztliche Kollegen vor Ort zu überweisen. Die hohe technische Ausrüstung - vor allem in Hausarztpraxen mit einem qualifizierten Leistungsspektrum - erweist sich dann als Bumerang, wenn die Geräte häufig eingesetzt werden, da die Leistungen dann auch das Regelleistungsvolumen belasten. (maw)

Schwerpunktpraxen in der Honorarfalle

Viele Schwerpunktpraxen landen in der Honorarfalle, da viele Leistungen mit dem Regelleistungsvolumen abgedeckt sind. Darunter leiden speziell die Schwerpunktpraxen der sprechenden Medizin oder der Diabetologie. Das Dilemma für Schwerpunktpraxen besteht nach Aussage des Abrechnungsexperten Dr. Dr. Peter Schlüter darin, dass Schwerpunktpraxen 30 Prozent ihres Umsatzes mit den Schwerpunktleistungen erwirtschaften müssen, um weiterhin auch honorartechnisch als Schwerpunktpraxis anerkannt zu werden. Das sei, so Schlüter, unter Umständen schwierig. So erbringe fast keine proktologisch orientierte Praxis 30 Prozent des Umsatzes mit proktologischen Leistungen. (maw)

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